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Altautoverordnung
#12
Zitat:... Gestern beim Schrauben hatten wir dieses Thema kurz angeschnitten.

Meinungen hierzu ?

Gruß Andree

Hallo,

...ein altes Sprichwort sagt: "Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird" Fettes Grinsen

Bei alten Benzinern komme es darauf an, ob der Neuwagen, der gekauft wird, sparsamer ist. Denn in der gesamten Ökobilanz sei der Gebrauch des Fahrzeugs entscheidend. Doch die Hoffnungen auf wirtschaftliche Besserung, die an eine Abwrackprämie geknüpft werden, teilen Experten keineswegs: "Es heißt ja immer, dass dadurch neue Autos gekauft werden. Doch wer ein zwölf Jahre altes Auto fährt, gehört ja nicht zu den Betuchtesten." Und wer eine Abwrackprämie bekäme, wäre daher finanziell immer noch nicht in der Lage, sich einen Neuwagen zu kaufen. Zusätzlich zu den 2.500 Euro Prämie müssten ja noch 10.000 bis 20.000 Euro für den Rest aufgebracht werden. Experten halten das Gerede von der Abwrackprämie daher für "akute Scheinaktivität" und "eine absolute Luftnummer".

Die Prämie kann seit jede Privatperson erhalten, die ihr mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet und gleichzeitig einen Neu- oder Jahreswagen ab Schadstoffklasse 4 kauft und zulässt. Der bisherige Wagen muss mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein. Die Regelung gilt nur für Zulassungen bis zum 31. Dezember. Mit der eingeplanten Summe von 1,5 Milliarden Euro können maximal 600000 Prämien bezahlt werden. Wenn das Geld verteilt ist, ist Schluss. Als Neufahrzeuge gelten Autos, die zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden. Als Jahreswagen gelten Pkw, die längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen waren.

Gruß Ralf
[Bild: 46501432ne.jpg]


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Altautoverordnung - von AndyH26 - 18.01.2009, 11:18
RE: Altautoverordnung - von Mark.F - 18.01.2009, 11:58
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