22.01.2009, 17:19
Zitat:Zitat:[QUOTE] ....Aber das geht doch auch ein wenig an Sinn (oder Unsinn) und Zweck der Sache vorbei.
Schliesslich gilt die Abwrackprämie auch beim Kauf eines Jahreswagens und an diesem hängt kein Arbeitsplatz mehr. Naja, vielleicht in den Niederlassungen oder sonstigem Autohändler.
Hallo TouringWilly,
...das wird der Verband der Automobilindustrie unserer Angie aufgedrückt haben,
schließlich stehen genügend Tageszulassungen, Vorführwagen u.ä. auf den Höfen rum + die wären dann ja alle noch uninteressanter...!
Bestätigt wird meine These auch dadurch, das ja nur (neben Neuwagen) auf den Händler oder das Werk zugelassene Fahrzeuge (bis zum alter von einem Jahr) gefördert werden...!
Wenn ein Privatmann seinen wenige Monate alten Gebrauchten wieder verkaufen möchte, ist dieser nicht Förderungswürdig...!
Weil er auf Privat + nicht auf Händler oder Werk zugelassen war.
Deutsche Logik.
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy: