11.10.2009, 22:34
Hi Michel, wenn die CD-Werkstatt die weitere Nachbesserung abgelehnt hat und trotzdem nach wie vor ein Mangel festzustellen war, dann bist du nun eigentlich schon auf dem richtigen Weg, die Rep-Kosten, die nun zur Beseitigung des Fehlers geführt haben, einzufordern.
Letztendlich dürfte es jedoch so sein, dass Du in der Beweispflicht bist, dahingehend zu belegen, dass der Mangel durch die Wartung entstanden und auch durch die erste Nachbesserung nicht behoben wurde. Ist die KFZ-Werkstatt deines Vertrauens denn in der Innung? Entsprechende Erklärung dieser über den nicht behobenen Mangel kann im Streifall da sehr behilflich sein
Letztendlich dürfte es jedoch so sein, dass Du in der Beweispflicht bist, dahingehend zu belegen, dass der Mangel durch die Wartung entstanden und auch durch die erste Nachbesserung nicht behoben wurde. Ist die KFZ-Werkstatt deines Vertrauens denn in der Innung? Entsprechende Erklärung dieser über den nicht behobenen Mangel kann im Streifall da sehr behilflich sein