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Probleme mit der amerikanischen Botschaft
#6
(11.11.2009, 14:03)Lau-Michel schrieb: das muß uns schriftlich mitgeteilt werden (was zum Teufel ist denn so eine E-Mail eigentlich??) -- es darf nicht länger als 14 Tage her sein.

Eine E-Mail ist elektronisch, nicht schriftlich. Aber: In aller Regel gilt eine Frist als gewahrt, wenn man sich per E-Mail oder Fax fristgerecht zum Sachverhalt äußert und das Originaldokument unverzüglich per Sackpost hinterherschickt...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Probleme mit der amerikanischen Botschaft - von Ralf - 11.11.2009, 14:30



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