11.11.2009, 14:30
(11.11.2009, 14:03)Lau-Michel schrieb: das muß uns schriftlich mitgeteilt werden (was zum Teufel ist denn so eine E-Mail eigentlich??) -- es darf nicht länger als 14 Tage her sein.
Eine E-Mail ist elektronisch, nicht schriftlich. Aber: In aller Regel gilt eine Frist als gewahrt, wenn man sich per E-Mail oder Fax fristgerecht zum Sachverhalt äußert und das Originaldokument unverzüglich per Sackpost hinterherschickt...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)