28.12.2009, 21:55
Hallo PunkRentner,
da geb ich Dir prinzipiell recht. Die Rückabwicklung ist rational betrachtet der einzig richtige Weg. Aber ein VFL-Cabrio mit Sonderlackierung ab Werk findet sich auch nicht so leicht wieder, ganz zu schweigen von der zwischenzeitlich investierten Zeit. Deshalb wollte ich wissen, ob ich die Fälligkeit des Zahnriemenwechsels erkennen kann, um alle Alternativen auszuloten. Rechtlich habe ich die Trümpfe in der Hand. Vielleicht findet sich ein akzeptabler Kompromiss . . . oder ich werde rückabwickeln, mich ärgern und wieder neu suchen . . .
da geb ich Dir prinzipiell recht. Die Rückabwicklung ist rational betrachtet der einzig richtige Weg. Aber ein VFL-Cabrio mit Sonderlackierung ab Werk findet sich auch nicht so leicht wieder, ganz zu schweigen von der zwischenzeitlich investierten Zeit. Deshalb wollte ich wissen, ob ich die Fälligkeit des Zahnriemenwechsels erkennen kann, um alle Alternativen auszuloten. Rechtlich habe ich die Trümpfe in der Hand. Vielleicht findet sich ein akzeptabler Kompromiss . . . oder ich werde rückabwickeln, mich ärgern und wieder neu suchen . . .
Mir geht es besser als König Ludwig, denn er hatte das Märchenschloß Neuschwanstein, aber die Freude am Fahren eines BMW durfte er nie erleben...