(15.01.2010, 18:09)el_horst schrieb: Wenn sich da nichts geändert hat - und davon ist auszugehen - reicht es wenn sie Dir die Änderung abnehmen. Du bekommst dann ein Schreiben mit dass Du das eintragen lassen mußt. Allerdings erst wenn die "Zulassungsstelle sich aus anderen Gründen mit den Papieren zu befassen hat" - und damit eh ein neuer Schein fällig wäre.
Jetzt, wo Du es ansprichst.....Ja da war mal was und du könntest in der Tat Recht haben, dass eine Eintragung in den Schein erst bei ohnehin nächster Änderung von den Zulassungsunterlagen erforderlich ist. Solange schleppt man halt die Unterlagen über die Abnahme mit......., aber letztendlich ist es von der Abnahmebestätigung abhängig. Sieht diese vor, dass die Fahrzeugpapiere unverzüglich zu berichtigen sind, dann muss auch eine Änderung ohne großen Verzug vorgenommen werden.
So war es jedenfalls auch bei mir vermerkt.