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Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?"
#3
(11.03.2010, 23:33)Lutz schrieb: - Hat dies strafrechtliche Konsequenzen gehabt?
Ähm, ja, welche Konsequenzen soll es sonst haben, wenn man in einem Strafprozess verurteilt wird?
[/quote]


Bewährungsstrafe/Geldstrafe oder einfach nur ein "Du böser Bube Du, das machst Du aber nicht wieder..."?
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?" - von Lutz - 12.03.2010, 16:48



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