13.03.2010, 00:21
(12.03.2010, 21:35)schwarz und ohne dach schrieb: Wie dem auch sei, ich denke man kann da schon von einer "gerechten" Strafe ausgehen, es wird mehr als eine Ansage mit erhobenem Zeigefinger dabei rausgekommen sein.
Christian
Dieses Vergehen stellt klar eine Straftat dar, die nach § 263 StGB geandet wird. Der Gesetzgeber sieht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. (Je nach Schadenshöhe)
In besonders schweren schweren Fällen können sogar Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren ausgesprochen werden.
Gruß Ralf
(Beispiel aus eigener Erfahrung als Geschädigter: Schadenshöhe € 2.500,00 - der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von € 800,00 verurteilt.)