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Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?"
#12
@el-Lutz, nimm dir, wenn der Prozeßtag kommt, einen Tag Urlaub, einen Gartenstuhl, ein Sixpack und setze dich vor das Amtsgericht! Kommt der Verurteilte raus, dan gratuliere ihm zu dieser weisen Gerichtsentscheidung persönlich durch den Genuß einer weiteren kühlen Dose Bier, denn:

a - es wird dir dieser Tag als einer der schönsten Urlaubstage deines Lebens in Erinnerung bleiben wenn die Strafe schön hoch ist

b - achte drauf das das Bier auch schön kalt ist, denn Rache soll man kalt genießen

c - auch das Hochhalten einer Schautafel mit der Aussage; soviel kostet hartnäckiges Leugnen, Lügen und Schwindeln verknüpft mit der Strafsumme wird dich in fast ekstasische Freudenzustände versetzen.....

Achtung, IronieAchtung, IronieAchtung, Ironie
Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?" - von EE Targa - 19.03.2010, 13:38



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