04.04.2010, 18:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.04.2010, 11:26 von klettenkrauts.)
IMHO liegt die Grenze der Erstattung bei tatsächlicher Reparatur bei 130 % vom Zeitwert bzw. WBW, nicht 120 %,
Aber wenn sich die Reparaturkosten ohnehin unterhalb des WBW abspielen, wärs ja eh wurscht.
Viele Grüße
Tom
Aber wenn sich die Reparaturkosten ohnehin unterhalb des WBW abspielen, wärs ja eh wurscht.
Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot