25.08.2005, 13:11
Zitat:Er, warum ? Ich darf doch ein durchgerostet Kotflugel ersetzen. Und ein Tur mit Kratzen. Und ein Heckklappe mit Dellen. Und ein Frontblech mit Unfallschaden. Wo steht im Gesetz, das ich nur x% von meinen Auto ersetzen darf ? Also deshalb darf ich 99% von meinen Karosserie ersetzen, und nur das Fahrgestellnummer nicht reparieren.
Weil die Fgst.-Nr. zum Rahmen gehört und (so doof das klingt) eine Urkunde darstellt. Wer eine Fahrgestellnummer in ein anderes Auto bruzelt begeht also eine Urkundenfälschung.
Deswegen werden beim Ersetzen der Vorbaus (z.B. nach einem Unfall) im Brief auch immer so nette amtliche Sachen eingetragen wie "Fgst.-Nr. wurde neu eingeschlagen, Teil mit Original-Fgst.-Nr. wurde verschrottet".
Wer sich nach obigen Vorbild ein "passendes" Auto bastelt und dieses irgendwann mal als "echt" verkauft macht sich übrigens darüber hinaus der arglistigen Täuschung schuldig und muss das Gerät (auch nach Jahren noch) ggf. zurücknehmen.