29.05.2011, 13:39
(29.05.2011, 12:55)6pott schrieb: Ach ja:
Für Unterschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit durch den Winterreifen gibt es doch die kleinen Aufkleber für´s Armaturenbrett, die die zulässige Geschwindigkeit für den Reifen anmahnen.
Insofern stellte auch dies keine Hürde dar.
Ja, aber der Winterreifen wird im Gesetz nur und ausschließlich durch den Schriftzug "M&S" definiert. Genau deshalb gibt es ja Sommerreifen mit M&S-Schriftzug - mit denen und einem entsprechenden Warnaufkleber darf man auch dann legal fahren, wenn der Reifen der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit nicht standhält.
Winterreifen mit Schneeflockensymbol aber ohne M&S-Schriftzug sind zwar zweifelsfrei Winterreifen, erfüllen aber nicht die gesetzlichen Anforderungen, um zusammen mit dem Warnaufkleber auf Autos gefahren werden zu dürfen, die schneller fahren können als der Reifen ...
Der Gesetzgeber kennt nur den M&S-Schriftzug.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)