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Spurplatten trotz H-Zulassung
#14
(17.07.2011, 21:44)Bavaria Carparts schrieb: Wegen H-Zulassung:
Mein TÜV-Prüfer, welcher auch Gutachten macht, gab mir für meinen E30 vVFL historisch gesehen grünes Licht, was die Bilstein B6 Dämpfer und die Tieferlegungsfedern betrifft.
Genau so ist das. In Ultrakurzform die wichtigsten Neuerungen:
  • eintragungsfähig ist alles, was in den ersten 10 Lebensjahren des Autos nachweislich für den Wagen legal verfügbar war.
  • bei Fahrzeugen, die in einem Land gelaufen sind, in dem das Erstzulassungsdatum nicht in den Papieren steht, kann das Herstellungsdatum lt. Herstellerbescheinigung herangezogen werden.
  • der Wagen muss in einem gepflgten Zustand sein, der erkennen lässt, dass der Wagen "für gut" gehalten wird. Patina ist (umso älter, desto mehr) kein Problem, soweit sie von einem bewegten Autoleben und nicht von Vernachlässigung zeugt. Im Gegenzug wird es für einen rollenden Mülleimer, auch wenn er im zustand 2 ist, in zukunft schwierig.
  • der Einbau "falscher" Motoren und Getriebe wrid schwieriger
  • zeitgenössische Gasanlagen sind kein Problem meh
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Spurplatten trotz H-Zulassung - von Ulli K. - 17.07.2011, 15:30
RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - von Ralf - 17.07.2011, 15:35
RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - von Ulli K. - 17.07.2011, 15:36
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RE: Spurplatten trotz H-Zulassung - von Thoster - 17.07.2011, 20:01
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