23.01.2012, 15:19
(15.01.2012, 16:55)Ralf schrieb: Dr Wagen ist noch zugelassen, die Daten des Briefes sind also noch beim KBA gespeichert und das Strassenverkehrsamt kann auf Basis der Originaldaten eine Zweitschrift ausdrucken, wenn Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hast.
Grüße
Ralf
Hallo zusammen,
so, mittlerweile bin ich etwas schlauer geworden.
Dadurch, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist, kann nur der Eigentümer eine Zweitschrift bei seiner Zulassungsstelle anfordern und die neuen Papiere beantragen. Das ganze dauert ca. 2 - 3 Wochen. Dann, wenn der Wagen mit neuen Papieren ausgestattet ist, darf er erst verkauft werden.
Ich selbst hätte also nicht mit einer eidesstattlichen Versicherung des Verkäufers und dem Kaufvertrag bei der Zulassungstelle vorstellig werden können. Na, dann hoffen, wir mal, dass alles gut geht.
Gruss
Rainer
89er 320i Cabriolet