03.03.2012, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2012, 14:29 von punkrentner.)
(03.03.2012, 11:20)Ralf schrieb: Es könnte ja theoretisch sein, dass der Vorbesitzer nie ein Mahnverfahren eingeleitet hat. Dann verjährt die Forderung nach 2 Jahren.
Das würde bedeuten, das der Anspruch gegen meinen Ex-Mieter verjährt wäre. Ob damit aber auch ein Übertrag des Eigentums an der Sache vonstatten geht? Vorallem dann, wenn der Kaufgegenstand wieder zurück in seinem Besitz gelangt?
Obendrein hat mein Ex-Mieter in 20 Jahren ungefähr genau so viele Umzüge hinter sich. Da ist es ja auch nicht so ganz einfach, ihn ausfindig zu machen. Ich weis zwischenzeitlich von einigen Fällen, bei welchen er sich nicht einmal polizeilich angemeldet hat. Man nennt solche Leute auch Mietnomaden.
Eine Kleinigkeit wär da aber noch: Der säumige Zahler muss sich auf eine eingetretene Verjährung ausdrücklich berufen. Sonst gilt das nämlich nicht. Ich bin mir fast sicher, das er das gar nicht weis. Geld für einen Anwalt würde er nie ausgeben.
Da ich aber aufgrund austehender Standgebühren noch Forderungen gegen meinen Ex-Mieter habe, könnte ich doch erstmal von meinem Unternehmerpfandrecht Gebrauch machen und während dieser Zeit versuchen, den wahren Eigentümer ausfindig zu machen. Was wäre denn, wenn ich das Auto an eine Person herausgeben würde, welche mir per Fahrzeugschlüssel, KFZ-Brief und von meinem Ex-Mieter unterschriebenem Kaufvertrag nachweisen würde, das er Eigentumsrechte daran besitzt/besaß? Denn eine Quittung über den vollständig bezahlten Kaufpreis hat mein ex-Mieter ja garantiert nicht!
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)