04.10.2005, 09:31
Also:
Ein Airbag lässt sich beim E30 definitiv nicht legal nachrüsten. Der Handel mit gebrauchten Airbag-Lenkrädern ist verboten, auch das Lagern und das Hantieren damit ist nur unter erheblichen behördlichen Auflagen zuläsig. Beim E32 und E34 gab es eine lustige (und übrigens auch optisch ansprechende) Nachrüstlösung, so ca. 1997 hab' ich mir sowas einbauen lassen und zum Glück nie gebraucht: Da gab es ein Airbaglenkrad im Design des "normalen" 3-Speichen-Leder-Sportlenkrades (das 4-Speichen-Serienlenkrad des E34 sieht zum aus). In dem Lenkrad war die komplette Elektronik, die Warnlampe etc. untergebracht. Ein Teil der Lenksäule musste ersetzt werden, alles recht aufwändig, sah aber gut aus und ich fand's irgendwie beruhigend. Und der Aufpreis zum airbaglosen, optisch identischen Lederlenkrad war recht gering.
Ein Airbag lässt sich beim E30 definitiv nicht legal nachrüsten. Der Handel mit gebrauchten Airbag-Lenkrädern ist verboten, auch das Lagern und das Hantieren damit ist nur unter erheblichen behördlichen Auflagen zuläsig. Beim E32 und E34 gab es eine lustige (und übrigens auch optisch ansprechende) Nachrüstlösung, so ca. 1997 hab' ich mir sowas einbauen lassen und zum Glück nie gebraucht: Da gab es ein Airbaglenkrad im Design des "normalen" 3-Speichen-Leder-Sportlenkrades (das 4-Speichen-Serienlenkrad des E34 sieht zum aus). In dem Lenkrad war die komplette Elektronik, die Warnlampe etc. untergebracht. Ein Teil der Lenksäule musste ersetzt werden, alles recht aufwändig, sah aber gut aus und ich fand's irgendwie beruhigend. Und der Aufpreis zum airbaglosen, optisch identischen Lederlenkrad war recht gering.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)