Der Gesetzgeber hat die Schadenersatzpflicht klar definiert:
Ich zitiere mal den Gesetzestext:
1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Der Gutachter hat unter Berücksichtigung der Classik Data Marktbeobachtungen den gelisteten Preis für ein vergleichbares Fahrzeug zugrunde gelegt. Der Preis lt. Liste Note 2 ist derzeit mit € 9.800,-- festgelegt. Der Gutachter muss jedoch den Restwert (der wahrscheinlich mit € 1.800,-- festgesetzt wurde) in Abzug bringen. Der angegebene Preis von € 8.000,-- ist zwar nicht zufriedenstellend, aber durchaus realistisch. Die Schadenersatzzahlung von mindestens € 8000,-- sollte ein Anwalt ohne weiteres durchsetzen können.
Ich zitiere mal den Gesetzestext:
1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Der Gutachter hat unter Berücksichtigung der Classik Data Marktbeobachtungen den gelisteten Preis für ein vergleichbares Fahrzeug zugrunde gelegt. Der Preis lt. Liste Note 2 ist derzeit mit € 9.800,-- festgelegt. Der Gutachter muss jedoch den Restwert (der wahrscheinlich mit € 1.800,-- festgesetzt wurde) in Abzug bringen. Der angegebene Preis von € 8.000,-- ist zwar nicht zufriedenstellend, aber durchaus realistisch. Die Schadenersatzzahlung von mindestens € 8000,-- sollte ein Anwalt ohne weiteres durchsetzen können.