16.02.2006, 00:08
O.k., wenn in der ABE der Felge keine Bedingungen genannt sind, war das aber schon immer so. Wenn allerdings bestimmte Bedingungen an die Verwendung der Felgen / Reifen Kombination geknüpft sind (z.B. Kotflügelkanten gebördelt) ist normalerweise eine Inaugenscheinnahme durch den TÜV und Eintrag in die Papiere durch die ABE vorgeschrieben.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)