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Fahrzeug in der Schweiz kaufen und nach Deutschland überführen
#5
(09.06.2013, 10:08)passra schrieb: Daran lässt sich leider nix ändern. Man könnte eventuell nur den Kaufpreis im Vertrag ein wenig "schönen", um weniger Abgaben zu haben.

Nicht wirklich - abgesehen von möglichen Konsequenzen, wenn's rauskommt: Der Zoll kann obendrein, wenn ihm der vertraglich vereinbarte Kaufpreis des Wagens unangemessen niedrig vorkommt, den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer auf Basis eines nach eigenem Gutdünken festgelegten Wertes erheben.
Die Abgaben werden bei Einfuhr fällig.

Was Zoll und Einfuhrumsatzsteuer angeht, gibt es zwei Ausnahmen:
1) Bei Autos, die in der EU oder in der Schweiz produziert worden sind, kann auf Antrag (Vorliegen einer sog. Warenverkehrsbescheinigung) der Einfuhrzoll entfallen. Bei Fahrzeugen mit geringem Wert reicht angeblich ein entsprechender Vermerk auf dem Kaufvertrag, der vom Schweizer Zoll abgestempelt werden muss.
2) Einfuhrumsatzsteuer wird zwar fällig, aber die eventuell in der Schweiz bezahlte Umsatzsteuer wird dafür wieder zurückerstattet. Auch hierfür ist des schweizer Zoll zuständig.

Wie das alles genau funktioniert, welche Formulare Du brauchst und wie man die ausfüllt, erklärt Dir rechtsverbindlich und kostenlos das Zollamt in Hameln. Ruf da mal an, eventuell (zum Abholen eventuell erforderlicher Formulare für die Einfuhr) lohnt es sich, da mal kurz vorbeizufahren.

Deutsche Kurzzeitkennzeichen kann man theoretisch benutzen, allerdings soll sich der Schweizerische Zoll wiegern, irgendwelche Erklärungen abzugeben, wenn das Auto mit deutschen Kennzeichen unterwegs ist. Ob das in Deinem Fall ein Schaden ist (ob z.B. schweizerische Umsatzsteuer rückerstattet werden soll oder nicht), musst Du entscheiden.
Auf der sicheren Seite bist Du mit schweizerischen Ausfuhrkennzeichen.

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Fahrzeug in der Schweiz kaufen und nach Deutschland überführen - von Ralf - 09.06.2013, 10:44



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