Und die präziseste Tachokontrolle liefert Dir jedes handelsübliche Navi.
Zulässig ist im Bereich zwischen 30 km/h und 100 km/h eine Voreilung um 7% des Skalenendwerts, ab Erstzulassung 1.1.91 sind es 10% der tatsächlichen Geschwindigkeit + 4 km/h.
Beispiel bei 240 km/h Skalenendwert:
Tatsächliche Geschwindigkeit 50 km/h, Tachoanzeige muss zwischen 50 km/h und 67 km/h (bis EZ 31.12.90) bzw. 59 km/h (ab EZ 1.1.91) liegen.
Zulässig ist im Bereich zwischen 30 km/h und 100 km/h eine Voreilung um 7% des Skalenendwerts, ab Erstzulassung 1.1.91 sind es 10% der tatsächlichen Geschwindigkeit + 4 km/h.
Beispiel bei 240 km/h Skalenendwert:
Tatsächliche Geschwindigkeit 50 km/h, Tachoanzeige muss zwischen 50 km/h und 67 km/h (bis EZ 31.12.90) bzw. 59 km/h (ab EZ 1.1.91) liegen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)