31.12.2013, 15:02
Wenn der Unfälle werden -soweit es sich um Haftpflichtschäden handelt- immer nach dem Recht des Landes geregelt, in dem sie stattgefunden haben.
Deshalb empfiehlt sich auch heute noch in manchen Reiseländern eine Vollkaskoversicherung, wenn man nicht bei einem unverschuldeten Unfall auf Teilen seines Schadens sitzen bleiben will.
Deshalb empfiehlt sich auch heute noch in manchen Reiseländern eine Vollkaskoversicherung, wenn man nicht bei einem unverschuldeten Unfall auf Teilen seines Schadens sitzen bleiben will.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)