10.06.2014, 12:56
Eben, da aber das Zulassungsrecht keine doppelten Zulassungen vorsieht..... Ist das eine klare Regelung. Aber kätzerisch gefragt: wenn der Wagen, mit Kurzzeitkennzeichen ohne jeglichen Hinweis auf eine andere ( ggf Saisonzulassung ) gefahren wird, dann muss ja, und das gilt nur für den recht unwahrscheinlichen Fall eines Schadens, erstmal jemand darauf kommen, der dann über das Kennzeichen den Schaden meldet, das sollte dann halt nicht über die VIN machen um da Unstimmigkeiten zu vermeiden
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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