27.11.2016, 02:22
(26.11.2016, 17:38)RS-Tuner schrieb:(25.11.2016, 22:56)marko316i-Touring schrieb: Mein Verständnis ist, dass ein V8 durchaus H-fähig wäre, wobei vor dem H eine gültige Eintragung erfolgt sein muss. Und das ist die Krux! Was nutzt einem die H-Fähigkeit wenn das Ding nicht eingetragen werden kann.
Warum kann das Ding nicht eingetragen werden?
Maximal eintragbar ohne Festigkeitsgutachten ist die höchste PS Zahl der jeweiligen ABE +20%. Also beim e30 170+34=204 PS. M3 hat eine andere ABE. Beim Festigkeitsgutachten erstellen ist die Karosse danach fritte. Also zwei identische Autos bauen und 20k bereithalten. Danach, sofern erteilt, VIN in das andere übernehmen. Das Gutachten gilt nur für das jeweilige Fahrzeug!
EU Richtlinie. In Hessen bereits seit 2010 radikal umgesetzt.
Gruß