30.06.2017, 12:24
Bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen außerhalb geschlossener Ortschaften (man kann ja nur in eine Richtung, sollte also das selbe sein... ) ist "Richtgeschwindigkeit", wenn nicht anders ausgeschildert, ... auch auf "Landstraßen".
Deshalb lautete die Ausschlussklausel im verlinkten Fall auch nicht "Rennstrecke", sondern "Teilnahme an Veranstaltungen zum Zweck des erziehlens möglichst hoher Geschwindigkeiten".
Deshalb lautete die Ausschlussklausel im verlinkten Fall auch nicht "Rennstrecke", sondern "Teilnahme an Veranstaltungen zum Zweck des erziehlens möglichst hoher Geschwindigkeiten".
Kompakt, schlicht, gut motorisiert und langlebig - aus heutiger Sicht einer der besten BMW aller Zeiten
AutoBild Klassik 10/2011