17.01.2018, 22:18
Hallo Strupp,
wenn das Tuning zeitgenössisch sein soll und die Leistung in den Bereich von einem M3 kommen soll
würde ich mir an deiner Stelle mal die Nachrüst-Motorkits von Alpina ,Schnitzer oder Hartge ansehen
und als Gedankenanstoß nutzen.
Alle drei erreichen mit der Modifizierung der Nockenwelle , Sportauspuffanlage und Kennfeld die an-
gestrebte Leistung , allerdings sind es hoch verdichtete Motoren.
Hier kann man mit katlos Kolben nachhelfen (9,7:1) wobei immer noch der Katalysator als Bremse bleibt.
Dies alles ist aber soweit ich weiß nicht (ohne Abgasgutachten) für ein Fahrzeug mit Kat legal umzusetzen.
Das gleiche gilt für die 2,7l Varianten die schon genannt wurden, dort gab es aber die C2 B3 und S3 mit Kat
(alles Variante 3.4) welche natürlich auch über ein Abgasgutachten für die Euronorm 1 verfügen.
Die Varianten 3.0 , 3.1 , 3.2 sind alle nicht eintragbar mangels Abgasgutachten welches man natürlich für einen
gewissen Obolus beim einem Haupttüv machen lassen kann. Für die Variante 3.3 gibt es ein Gutachten für katlos
Motoren , hier ist aber immer noch der gute Willen des Prüfers erforderlich um das zu legalisieren.
Eine Einzeldrossel sollte auch zeitgemäß sein zumindest gab es den H27SP mit Einzeldrossel und die von
Dbilas gibt es mindestens seit dem 16.3.1997 (Datum vom Prüfbericht) und fällt damit in die 10 Jahres-Regelung
Manfred was stellst du dir daran so furchtbar vor ?
So schlimm ist das gar nicht , im Gegenteil....
Gruß Andreas
wenn das Tuning zeitgenössisch sein soll und die Leistung in den Bereich von einem M3 kommen soll
würde ich mir an deiner Stelle mal die Nachrüst-Motorkits von Alpina ,Schnitzer oder Hartge ansehen
und als Gedankenanstoß nutzen.
Alle drei erreichen mit der Modifizierung der Nockenwelle , Sportauspuffanlage und Kennfeld die an-
gestrebte Leistung , allerdings sind es hoch verdichtete Motoren.
Hier kann man mit katlos Kolben nachhelfen (9,7:1) wobei immer noch der Katalysator als Bremse bleibt.
Dies alles ist aber soweit ich weiß nicht (ohne Abgasgutachten) für ein Fahrzeug mit Kat legal umzusetzen.
Das gleiche gilt für die 2,7l Varianten die schon genannt wurden, dort gab es aber die C2 B3 und S3 mit Kat
(alles Variante 3.4) welche natürlich auch über ein Abgasgutachten für die Euronorm 1 verfügen.
Die Varianten 3.0 , 3.1 , 3.2 sind alle nicht eintragbar mangels Abgasgutachten welches man natürlich für einen
gewissen Obolus beim einem Haupttüv machen lassen kann. Für die Variante 3.3 gibt es ein Gutachten für katlos
Motoren , hier ist aber immer noch der gute Willen des Prüfers erforderlich um das zu legalisieren.
Eine Einzeldrossel sollte auch zeitgemäß sein zumindest gab es den H27SP mit Einzeldrossel und die von
Dbilas gibt es mindestens seit dem 16.3.1997 (Datum vom Prüfbericht) und fällt damit in die 10 Jahres-Regelung
Manfred was stellst du dir daran so furchtbar vor ?
So schlimm ist das gar nicht , im Gegenteil....
Gruß Andreas