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Jahrestreffen 2020 und Corona
#8
(16.03.2020, 23:37)oli schrieb: Ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber wir haben doch bestimmt eine Gruppenreise gebucht beim Kontingent.
Da ist die Frist 57 Tage für eine kostenlose Stornierung.

Jode Morje,

da wir jeder für sich selber die Zimmer gebucht haben gehe ich nicht von einer Gruppenreise aus. In meiner Buchungsbestätigung vom Hotel steht eine Stornierungsfrist von 28 Tage kostenfrei.

Aber mal was anderes. Wolfegg liegt, wenn auch knapp, in Baden Württemberg.
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen.

Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater,
- Schauspielhäuser, Freilichttheater,
- Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
- Kinos,
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
- Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
- Volkshochschulen und Jugendhäuser,
- öffentliche Bibliotheken,
- Vergnügungsstätten sowie
- Prostitutionsstätten.

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
- in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.


Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ser...ronavirus/

Da stellt sich dann die Frage was überhaupt noch vor Ort möglich ist.

Grüße

Klaus
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.
Konrad Adenauer
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