28.03.2006, 20:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2006, 21:22 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo kiste,
hoffentlich entwickelt sich die Angelegenheit zum Positiven und die Staatsanwaltschaft
verzichtet auf weitere Ermittlungen. Unabhängig davon, ob nun eine Haftpflichtvers.
für den Schaden eintritt oder nicht, solltet ihr die Gelegenheit nutzen, um den gesamten
Vorderwagen in Augenschein zu nehmen, wenn schon alles zerlegt wird und bei der
Gelegenheit alles ordentlich erneuern b.z.w. instandsetzen.
Von einem solch kleinen Blechschaden sollte man sich die Freude am E30 auf keinen Fall
verderben lassen. Hier im E30 Forum auf Seite 6 findest du im Thread " Unfall nach 500m
mit E30 " einen Beitrag von mir in Bezug auf die Problematik bei der Begutachtung älterer
E30 Modelle.
Gruß Uwe
hoffentlich entwickelt sich die Angelegenheit zum Positiven und die Staatsanwaltschaft
verzichtet auf weitere Ermittlungen. Unabhängig davon, ob nun eine Haftpflichtvers.
für den Schaden eintritt oder nicht, solltet ihr die Gelegenheit nutzen, um den gesamten
Vorderwagen in Augenschein zu nehmen, wenn schon alles zerlegt wird und bei der
Gelegenheit alles ordentlich erneuern b.z.w. instandsetzen.
Von einem solch kleinen Blechschaden sollte man sich die Freude am E30 auf keinen Fall
verderben lassen. Hier im E30 Forum auf Seite 6 findest du im Thread " Unfall nach 500m
mit E30 " einen Beitrag von mir in Bezug auf die Problematik bei der Begutachtung älterer
E30 Modelle.
Gruß Uwe