27.10.2006, 18:18
Zitat:Der Schweizerische Erstzulassungstag ist ja auch nur der Tag der ersten Zulassung in der Schweiz. Theoretisch hätte der Wagen ja 2 Wochen vorher in Deutschland schonmal erstzugelassen worden sein können. Und dann hat ihn der Vorbesitzer verloren, ein findiger Schweizer hat ihn gefunden, hat ihn dann im Rucksack über die Alpen geschafft und dort als neu nochmal erstzugelassen... Klingt für mich wie eine plausible Erklärung.
Übrigens: So einen ähnlichen Wagen hatte ich auch mal. In Deutschland an einen Deutschen verkauft (Werksausliefeung München), dann als Diplomatengepäck nach Kuwait (oder war's Dubai - egal, schon lange her) geschafft. Vier Jahre später dann wieder als Diplomatengepäck nach Österreich, dort ein Jahr gelaufen, dann zurück nach Deutschland. Und nun der Gag: Der deutsche Brief,, mit dem der Wagen verkauft wurde, auf den er aber noch nie zugelassen war, war beim KBA noch gespeichert ...
Und mein roter Audi 90 (Totalschaden seit 1.1.2000 - er war nicht y2k-tauglich) ist immer noch als gestohlen gemedelt und die Nummer ist gesperrt.....
Feinstaub aus Leidenschaft