07.02.2007, 19:01
..evtl brauchst Du noch ein 4-Punkte-Gutachten vom TÜV
Was bitteschön ist ein 4-Punkte -Gutachten?
Ich habe bei meinem eine neue AU machen lassen und eine TÜV-Vollabnahme, da der Wagen ja seit vier Jahren abgemeldet war.
Auch desshalb, weil ich nicht wußte wie ich ihn zulassen wollte.
Habe aber jetzt doch die 07er beantragt.
Dazu mußte ich ein polizeiliches Führungszeugniss beantragen, Bilder vorlegen, mir ein Fahrtenbuch besorgen, den Kfz-Brief vorlegen und die wollten eine Bescheinigung vom TÜV über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs?
Da hab ich die erstmal gefragt ob mein Vollgutachten denn jetzt nicht gillt?
Die meinten dann, so ein teueres Gutachten wäre nicht norwendig gewesen, eine einfache Bescheinigung über die Verkehrssicherheit hätte gelangt.
Konnte mir aber dann auch nicht sagen wie diese Bescheinigung genau heißt.
Kennt jemand von euch sowas?
Kenne nur die §21 und §29StvzO:
Auf jeden fall wäre alles in ordnung. Hole noch die Deckungskarte und bekomme dann am Freitag meine 07er Nummer, gegen eine kleine Arbeitsgebühr von 120 Euro. :
Gruß
Jörg