08.02.2007, 20:52
Zitat:Hallo,
ein 4-Punkte-Gutachten vom TÜV für dauerhafte rote Kennzeichen nach der 49. Ausnahmeverordnung (= 07er kennzeichen) ist folgendes:
Es gibt 4 Punkte, wovon min. 2 erfüllt sein müssen, damit es auf eine 07er Nummer zugelassen werden kann:
1. die Erstzulassung des Fahrzeugs liegt min. 20 Jahre zurück
2. das KFZ ist in verkehrssicherem Zustand und im originalzustand oder originalgetreu restauriert bzw. teil-restauriert
3. von dieser Art des Fahrzeugs sind nur noch weniger als 0,1% der insgesamt jemals davon produzierten Einheiten erhalten
4. Das Fahrzeug ist von herausragend besonderem technischem Interesse (oder so ähnlich)
..vielleicht lese ich nochmal den genauen Wortlaut meiner Bescheinigung, und berichtige dann diesen Beitrag hier entsprechend..
Jedenfalls ist eben dann normalerweise angekreuzt: KFZ min. 20 Jahre alt, und in technisch gutem original Zustand bzw. restauriert.
=> und 2 der 4 Punkte müssen min. erfüllt sein.
Kosten: ca. 45 Euro.
schöne Grüße,
Gustello
...und gilt dieses 4-Punkte-Schema auch noch NACH dem 28.02.07?
Feinstaub aus Leidenschaft