16.01.2007, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2007, 10:54 von Original-Otto.)
"Mir ist bekannt, dass ich die mir mitgeteilten Daten gemäß § 43 Straßenverkehrsgesetz nur für den angegebenen Zweck verwenden darf und falsche Angaben zur Erlangung der Daten oder deren zweckwidrige Verwendung gem. Datenschutzgesetz strafrechtlich verfolgt werden können."
Nur der Vollständigkeit halber: Dieses Formular dient ausschließlich dazu, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei fehlendem Brief zu bekommen, was ein Eigentum an dem Fahrzeug voraussetzt.
O-O
Nur der Vollständigkeit halber: Dieses Formular dient ausschließlich dazu, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei fehlendem Brief zu bekommen, was ein Eigentum an dem Fahrzeug voraussetzt.
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