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Kann man anhand der Fahrgestellnummer herausfinden,......
#13
"Mir ist bekannt, dass ich die mir mitgeteilten Daten gemäß § 43 Straßenverkehrsgesetz nur für den angegebenen Zweck verwenden darf und falsche Angaben zur Erlangung der Daten oder deren zweckwidrige Verwendung gem. Datenschutzgesetz strafrechtlich verfolgt werden können."

Nur der Vollständigkeit halber: Dieses Formular dient ausschließlich dazu, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei fehlendem Brief zu bekommen, was ein Eigentum an dem Fahrzeug voraussetzt.

O-O
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kann man anhand der Fahrgestellnummer herausfinden,...... - von Original-Otto - 16.01.2007, 10:54



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