24.10.2007, 12:37
Zitat:Zitat:Zitat: Jedoch habe ich eine Eisenstange griffbereitHallo Jürgen,
etwas weitergedacht klingt das für mich nach
- 223 StGB vorsätzliche Körperverletzung
- 224 StGB gefährliche Körperverletzung
Gruß Uwe
Noch etwas weiter gedacht:
Die Tat muss dem Täter auch ewiesen werden können, bspw. durch Zeugenaussage des Opfers, wenn dieses eine macht. Machen kann....
....und noch weiter gedacht und einzelfallbezogen subsumiert, könnte es sogar Rechtfertigungsgründe für eine etwaige solche Tat geben ....es sei denn es wird einer gewisse Schwelle überschritten!
Gruß