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Wenn Euch die Versicherung auf eine "billigere" Werkstatt verweist, oder eine nicht durchgeführte Reparatur nur mit einem Bastler-Schadenersatz vergüten will....dann solltet ihr diese Urteile kennen....
http://www.autohaus.de/sixcms/detail.php?id=625567
Viele Grüße
Martin
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08.03.2008, 15:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2008, 19:32 von MGV.)
Und hier noch ein Link zum Thema Versicherungsentschädigungen:
http://www.autohaus.de/nachrichten/625401/ah_artikel
Viele Grüße
Martin
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Dann darf ich ja mal auf das Gerichtsurteil gespant sein, daß ich zu erwarten habe.
Zur Debatte stehen
1. Ein 318i/4-türig
2. Ausfallgeld
3. Kapitalverzinsung, da der Schaden noch immer nicht reguliert ist
4. Garagenmiete, da der Wagen noch immer als Beweismittel existiert
Wir dürfen mal gespant sein, was sich die Versicherung abzieht
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.