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Ist so etwas nicht anfechtbar?
#1
[url]http://cgi.ebay.ch/BMW-E12-E21-E3-E9-Original-Nebelscheinwerfer-NEU-ALPINA_W0QQitemZ14019918100

7QQihZ004QQcategoryZ96365QQrdZ1QQssPageNameZWD2VQQcmdZViewItem?_trksid=p1723.m122[/url]

Da in der Überschrift das Wort Alpina fällt, kann ich davon ausgehen, das es sich um ein Alpina Produkt handelt. Darf ich nun nachdem ich das Produkt gekauft habe, den Artikel reklamieren, da kein Alpina?
Bzw. Den Preis drücken?
Ich hatte nämlich mal das Problem mit meinen Alpina Streifen, die Waren eben aus dem Zubehör und nicht direkt von Alpina. Denoch sind es ja "Alpina" Streifen und ich hatte ja auch Bilder eingestellt. Hätte ich mal lieber Alpina Design geschrieben Traurig
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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#2
Moin,

ist leider schon raus....
Aus dem Link geht nicht hervor ob es sich um Alpina-NSW handelt, weiß ja nicht was im Text stand.
Ich denke mal das es keine Alpina-Streifen waren da sie nicht direkt von Alpina vertrieben wurden. Vielleicht hat diese Firma die Lizenz zum Nachdrucken gehabt, oder das Rautenmuster war seinerzeit noch nicht geschützt. Ist denn auf dem Bild eindeutig zu erkennen gewesen das es Zubehörstreifen waren?
Ich frag mich auch ständig bei King-Felgen ob es da im nachhinein nicht Probleme mit dem Käufer gibt, da diese auch häufig als Alpina-Felgen angepriesen werden. Dabei ist die UNterscheidung so einfach....

Thomas
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#3
Zitat:Moin,

ist leider schon raus....
Aus dem Link geht nicht hervor ob es sich um Alpina-NSW handelt, weiß ja nicht was im Text stand.

Guckstu hier:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...EF:DE:1123

Gruß,

el_horst
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#4
Ich denke hier hat man schlechte Karten. Da Alpina ein eigener Hersteller ist könnte der Verkäufer argumentieren, er wollte mit der Überschrift zeigen, dass die NSW sowohl bei BMW als auch bei Alpina-Modellen passen...

Letzendlich gehts aber nur darum, ein starkes Keyword für die Autkionssuche zu haben.

Gruß
Matthias
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#5
Zitat:
Letzendlich gehts aber nur darum, ein starkes Keyword für die Autkionssuche zu haben.
Hallo,
und genau dieses sogenannte "Keywordspamming" ist laut EBAY Statuten untersagt.
Bei Missachtung drohen die Streichung der Auktion und ggf. der Ausschluss bei EBAY.
Nichts desto trotz wimmeln die Auktionen von Begriffen wie Alpina, Hartge, Schnitzer,
MK, Kelleners, M3 und M5. Ganz schlaue Naturen setzen ein NO davor, das allerdings
nichts am eigentlichen Sachverhalt ändert.

Des weiteren kann die Verwendung geschützter Markennamen zwecks Eigenwerbung
die allseits beliebten Abmahnvereine auf den Plan rufen und natürlich auch Rechtsanwälte
mit einem Hang zum Zweiteinkommen. Zwinker Fettes Grinsen

Sonne Gruß Uwe
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#6
Zitat:Des weiteren kann die Verwendung geschützter Markennamen zwecks Eigenwerbung
die allseits beliebten Abmahnvereine auf den Plan rufen und natürlich auch Rechtsanwälte
mit einem Hang zum Zweiteinkommen. Zwinker Fettes Grinsen

Sonne Gruß Uwe

und da sind die auftraggeber aus buchloe die schnellsten.
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