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Gibt das Probleme mit der Rennleitung etc.?
#1
Grüß Gott,

nehmen wir einmal an, jemand kauft sich blauäugig einen BMW VFL mit einem Automatikgetriebe. Da das Getriebe kaputt ist, so tauscht der Smile das Getriebe aus. Dieser Jemand ist natürlich schwer von Begriff, und findet erst Wochen später heraus, dass das Getriebe einen Gang zu wenig hat. Er denkt sich nichts dabei, da der Wagen ja schließlich fährt.

Für den Fall, dass es jetzt zu einem Unfall kommen sollte, und falls dann das Auto ganz akribisch untersucht wird, und dann stellt sich heraus, dass der Wagen anstatt eines Viergangautomatikgetriebes nur ein Dreigangautomatikgetriebe hat, dann wäre doch rein theoretisch die Betriebserlaubnis erloschen, und somit existiert dann auch kein Haftpflichtversicherungsschutz.

Wobei ja bei den Bagatellunfällen (Auffahrunfall / Parkrempler etc.) der BMW sicherlich nicht so exakt begutachtet werden würde, aber bei einem schwerwiegenden Unfall mit Personenschäden könnte doch die Sache böse enden, oder sehe ich diesen Fall zu pesimistisch?

Falls dieser Herr Jemand jetzt aber mit seinem VFL zum TÜV fahren würde, würde man dann ohne Probleme die Papiere umschreiben lassen können?

euer

Herr Jemand, pardon, touringfan

KW: Jegliche Assoziation zu lebenden oder toten Personen wäre rein zufällig gewollt! Zwinker
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#2
... müßte dazu nicht auch das Getriebe in die KFZ Papiere eingetragen sein ?
Einer von unserem Stammtisch hat seinen 320i von Automatik auf manuelle Schaltung umgebaut. Der TüV-Monokel sagte das es nicht eingetragen werden müsse.

Ich glaube nicht, das ein Getriebeumbau bei einem Unfall relevant ist.

Gruß Andree
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#3
Der Getriebeumbau wäre nur relevant, wenn die Daten in den Fahrzeugpapieren oder sonstige Eigenschaften, die der ABE zu Grunde liegen (Geräuschemission, Abgasverhalten) dadurch unerwünscht verändert würden (z.B. höhere Endgeschwindigkeit, höheres Geräusch).
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#4
.... Ich will ja niemanden zu irgendwelchen Untaten aufrufen, aber ich glaube nicht das es irgendjemanden interessieren wird, ob ich einen Gang mehr oder weniger im Auto habe.

Das ganze umgeschraubt, und gut is. Völlich schmerzfrei. Smile

Gruß Andree
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#5
Zitat:Der Getriebeumbau wäre nur relevant, wenn die Daten in den Fahrzeugpapieren oder sonstige Eigenschaften, die der ABE zu Grunde liegen (Geräuschemission, Abgasverhalten) dadurch unerwünscht verändert würden (z.B. höhere Endgeschwindigkeit, höheres Geräusch).

ich vermute genau da kiegt der hase im pfeffer.

ob solche "abwegigkeiten" von der ABE aber für eine schuld an dem eigentlich unverschuldeten unfall auslösen wage ich zu bezweifeln.

wenn man es genau nehmen würde würde doch jede ausgefallne kennzeichenbeleuchtung zur erlöschen der ABE führen.
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#6
Ich bin sicher dass die Fahrstufen 1, 2, 3 der 3G-Automatik (ZF 3HP22) hinsichtlich Übersetzung den Fahrstufen 1, 2, 3 der 4G-Automatik (ZF 4HP22) entsprechen.

Die 3. Stufe beider entspricht dem 4. Gang des Schaltgetriebes (Übersetzung 1:1), die 4. Stufe dem 5. Gang des Schaltgetriebes (Übersetzung etwa 1:0,8).

Also ändern sich Vmax und Höchstgeschwindigkeit nicht.

ABER bei gleicher Geschwindigkeit in der nun höchsten Fahrstufe 3 haste rund 25% höhere Drehzahl (als in der nicht mehr vorhandenen Stufe 4) und entsprechend lauter wird das Ganze - die dB-Werte stimmen dann nicht mehr.

Nebenbei hat das 3HP22 auch keine Wandlerüberbrückungskupplung im höchsten Gang, das 4HP22 hat aber eine.
Feinstaub aus Leidenschaft
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#7
Die Haftpflicht heißt Haftpflicht, weil sie in der Pflicht ist zu haften. Auch bei einem heimtückisch eingebauten Tuning-Automatik-Getriebe.

Ohne jetzt böswillig sein zu wollen, finde ich solche Überlegungen sehr abstrakt.
Wohlan, laßt uns herabfahren und dort ihre Sprache verwirren, daß sie einer des anderen Sprache nicht mehr verstehen!

Buch Mose, 11/7
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#8
Dann lies mal das Kleingedruckte zum Kleingedruckten...

Wenn eine Versicherung irgendwo eine Möglichkeit wittert, sich vor der Zahlung zu drücken, wird sie diese Möglichkeit zwangsläufig wahrnehmen...

"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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#9
Hallo Holgi,
eine gute Versicherung(mit einem ebensolchen Vertreter)zählt bei guten Kunden normalerweise keine Erbsen.Wer solche Erfahrungen gemacht hat,sollte schnellstens die Versicherung wechseln,auch wenn eine andere vielleicht ein paar Euronen teurer ist.Ich habe fast alle Verträge bei der Allianz,der Vertreter ist ein guter Bekannter und wir beide wissen,daß wir uns aufeinander verlassen können.Er reguliert,wenn was ist,großzügig,aber ich nutze das auch nicht aus.Bei der Zürich habe ich bisher(Gott sei Dank)nur einmal den Pannenhilfe-Schutzbrief in Anspruch genommen,auch das klappte reibungslos.
Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#10
Hallo Thomas, danke für die klaren Worte - sie ersparen mir ein längeres Posting.

Auch wenn ich beruflich vorbelastet bin, finde ich das Pauschalgemaule ohne konkreten Background gegen meine Zunft einfach zum Gulp

An meinem Arbeitsplatz werden 99,5 % aller Schäden reguliert. Vielleicht nicht immer in der gewünschten Höhe, aber da gibt es ja auch oft ein abenteuerliches Anspruchsdenken.

Wer allerdings bei der Prämie konsequent auf die letzten 10 Cent achtet, darf sich nicht wundern, wenn es seine Versicherungsgesellschaft bei der Schadenregulierung genauso sieht.

Also, nicht immer nur die alten Vorurteile wiederkäuen. Selbst denken ist (noch) nicht verboten Zwinker

Gruß Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot


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#11
Grüß Dich klettenkrauts,

es ist eben der berühmte Wald, wie man hinschreit, so hallt es zurück. Und wer schon immer permanent über seine Versicherung gemosert hat, und dann auch die Präme erst nach der x-ten Mahnung gezahlt hat, der sollte sich dann nicht wundern, wenn dann die Versicherung den Spieß umdreht.

euer

touringfan
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#12
Hallo touringfan,

da ist mehr Wahres dran, als mancher glaubt.

"Die Versicherung" gibt es nämlich nicht. Es sind ausschließlich Menschen. Zwinker

Gruß Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot


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#13
Zitat:Dann lies mal das Kleingedruckte zum Kleingedruckten...

Wenn eine Versicherung irgendwo eine Möglichkeit wittert, sich vor der Zahlung zu drücken, wird sie diese Möglichkeit zwangsläufig wahrnehmen...

Das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis führt zum Verlust des Kasko-Schutzes. Die Haftpflicht bleibt hier von unberührt, vorrausgesetzt die Beiträge wurden regulär gezahlt (was ja selbstverständlich sein sollte).

Wohlan, laßt uns herabfahren und dort ihre Sprache verwirren, daß sie einer des anderen Sprache nicht mehr verstehen!

Buch Mose, 11/7
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#14
Zitat:
Zitat:Dann lies mal das Kleingedruckte zum Kleingedruckten...

Wenn eine Versicherung irgendwo eine Möglichkeit wittert, sich vor der Zahlung zu drücken, wird sie diese Möglichkeit zwangsläufig wahrnehmen...

Das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis führt zum Verlust des Kasko-Schutzes. Die Haftpflicht bleibt hier von unberührt, vorrausgesetzt die Beiträge wurden regulär gezahlt (was ja selbstverständlich sein sollte).
Nichts anderes wollte ich mit meinem Posting ausdrücken. Die gestandenen Versicherungsmänner des Innen- und Aussendienstes, die natürlich niemals ihren Kunden überteuerte oder sinnlose Verträge andrehen würden, mögen mir die etwas drastischere Wortwahl verzeihen...

Bin übrigens mit meiner Versicherung seit über zwei Jahrzehnten hochzufrieden - auch wenn (oder weil) ich bisher nicht den Drang verspürt habe, betriebserlaubniserlöschendes Brutaltuning durchzuführen. Dafür zahle ich regelmäßig meine Beiträge - per Lastschrifteinzug... Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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