04.02.2008, 22:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2008, 22:33 von schwarz und ohne dach.)
An sich hat man ein Rückgaberecht.
Nur die Batt. ist ja ein "Verschleißteil". Wie genau das in diesem Falle ist, weiß ich nicht, aber du kannst dir ja z.B. Vorstellen, dass du Reifen oder Bremsbeläge auch nicht nach einer Woche zurückgeben kannst.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Also ich bin nicht sicher, aber wenn du die dort so mitgenommen hast und noch gar nicht benutzt hast... müssen die die eigentlich zurücknehmen!?
Oft versuchen die einen zu behupsen. Erst letzens habe ich was gekauft und gesagt ich möchte den Bong gerne haben, wegen eventueller Rückgabe (War ein Geschnek, falls es doppelt ist) da kam gleich der Satz : DANN bekommen sie aber nur einen Gutschein und kein Bargeld... Sowas ist eine Frechheit, aber die versuchen es immer wieder und bei vielen klappt es.
Gruß
Christian, der die gut behandeln würde und dann morgen zurückbringen würde und bis dahin eine passende rausgesucht hätte und die dann gleich dort bestellen würde, dann sind die auch meistens netter...
Alle Angaben ohne Gewähr, hab ich nur so zusammengeschustert, aber sollte erstmal reichen, wenn sie nicht wollen, du aber schon, schaue ich nochmal genauer.
Auf der HP von ATU konnte ich leider keine AGBs finden? :
Nur die Batt. ist ja ein "Verschleißteil". Wie genau das in diesem Falle ist, weiß ich nicht, aber du kannst dir ja z.B. Vorstellen, dass du Reifen oder Bremsbeläge auch nicht nach einer Woche zurückgeben kannst.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Also ich bin nicht sicher, aber wenn du die dort so mitgenommen hast und noch gar nicht benutzt hast... müssen die die eigentlich zurücknehmen!?
Oft versuchen die einen zu behupsen. Erst letzens habe ich was gekauft und gesagt ich möchte den Bong gerne haben, wegen eventueller Rückgabe (War ein Geschnek, falls es doppelt ist) da kam gleich der Satz : DANN bekommen sie aber nur einen Gutschein und kein Bargeld... Sowas ist eine Frechheit, aber die versuchen es immer wieder und bei vielen klappt es.
Gruß
Christian, der die gut behandeln würde und dann morgen zurückbringen würde und bis dahin eine passende rausgesucht hätte und die dann gleich dort bestellen würde, dann sind die auch meistens netter...
Alle Angaben ohne Gewähr, hab ich nur so zusammengeschustert, aber sollte erstmal reichen, wenn sie nicht wollen, du aber schon, schaue ich nochmal genauer.
Auf der HP von ATU konnte ich leider keine AGBs finden? :