Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

FEINSTAUB-FAHRVERBOT - Ausnahmebescheinigung für Stuttgart
#1
Hier ein Link zu einem Formular für eine Ausnahmegenehmigung für nicht nachrüstbare Fahrzeuge am Beispiel der Stadt Stuttgart.

http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top_11021.htm

-- Feinstaubpalketten -- Fragen und Antworten -- PDF-Datei ausdrucken


2. Möglichkeit:

Zitat:Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht möglich, da zum Beispiel Kosten der Nachrüstung höher sind als der Zeitwert des Fahrzeugs (Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation zum Zeitwert und den Nachrüstkosten ist erforderlich) und es ist kein anderes, geeignetes Kfz auf den Antragsteller zugelassen.

Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008):

Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen,
Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,
Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11,
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
Zitieren
#2
Müssen diese Ausnahmen -gegen Gebühren- versteht sich- beantragt werden oder gelten sie generell?

Stefan
Zitieren
#3
Zitat:Müssen diese Ausnahmen -gegen Gebühren- versteht sich- beantragt werden oder gelten sie generell?

Stefan

WIR SIND IN DEUTSCHLAND - ist damit die Frage nicht schon beantwortet??? Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen
E30 325ic
E30 325ix Baur
E81 118d
...leider keinen E36 318ti mehr...

Zitieren
#4
DEUTSCHLAND - aus Freude am Zahlen!

Achtung, Ironie
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
Zitieren
#5
Nach meinen Infos kostet die Ausnahme ca. 55,- € jedes Jahr, wenn man sie denn bekommt. Sie gilt dann aber nur in der austellenden Stadt.
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste