Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Hohlraumkonservierung - Erfahrungsberichte
#41
Ich habe die Hohlräume in meinem e30 mit Fertan ausgesprüht. Zuerst führte ich die Behandlung mit Fertan Rostumwandler durch. Die Hohlräume wurden kräftig eingesprüht. Nach ein paar Tagen, man kann sich auch bis zu 6 Monaten Zeit lassen, spült man den gelösten Rost und überschüssiges Fertan mit viel Wasser aus. Danach muss der Wagen gut austrocknen. Nun habe ich die Hohlräume mit HT-Hohlraumschutzwachs von Fertan ausgesprüht. Nach jeweils 4-5 Jahren sollte eine Nachbehandlung mit Hohlraumschutzwachs erfolgen.

Bestätigen kann ich, dass es schon ein paar Wochen dauerte bis der Geruch verflogen war.

Aufmerksam hierauf wurde ich durch einen Bericht in der Zeitschrift Oldtimer-Markt 10/98.

Viele Grüsse
Dieter
Zitieren
#42
Hallo Dieter!

Deine (Langzeit-)Erfahrungen mit der Fertan-Behandlung würden mich interessieren, weil es zu diesem Produkt stark unterschiedliche Meinungen gibt. Ich hab den Bericht damals (ich glaub es war ein roter 356 Porsche) auch gelesen.
Das Problem mit Fertan ist aber, dass die überflüssigen Reste *gründlich* mit Wasser entfernt werden müssen. Da reicht spülen definitiv nicht. Ich hab im Sommer einen Stossstangenträger mit Fertan "entrostst" (hab noch einen Rest, der weg muss), zuvor aber schon weitgehend losen Rost mit der Flex entfernt.
Um die überflüssigen Fertan-Reste zu lösen, musste ich mit viel Wasser und Bürste schruppen, weil sonst die anschließende Grundierung nicht gehalten hätte. Ausserdem ist der Nachteil von Fertan, dass es bei tiefergehende Verrostungen nicht bis auf das gesunde Blech vordringt und lediglich eine gesunde Oberfläche vorgaukelt.

Deshalb hat sich wohl schon so mancher mit Fertan vertan Zwinker


Vielleicht hilft der Link hier etwas Klarheit zu bringen (wobei man nicht vergessen darf, dass der seine Produkte verkaufen will Fettes Grinsen )

http://www.korrosionsschutz-depot.de/ROS..._rost0.HTM)
Zitieren
#43
Zitat:Zusammengefasst weiß ich nach den vielen Antworten auf Ulli´s Frage nicht, was am besten zu machen ist: Auf den Schutz vom Werk aus 1988 für´s Cabrio vertrauen oder das Auto im "Fachbetrieb" behandeln lassen... Herrje!
Hallo Peter,
du solltest dein Cabrio unbedingt in einem Fachbetrieb deines Vertrauens
behandeln lassen. Nach 17 Jahren dürfte das Wachs in den Hohlräumen
völlig ausgehärtet und somit wirkungslos sein.

Als 1. Schritt würde ich dir den Weg zu einem Classic - Data - Gutachter
empfehlen. Es ist nicht nur wichtig den Wert seines Fahrzeugs zu erhalten,
sondern diesen auch entsprechend zu dokumentieren. In der sogenannten
Super Schwacke Liste ist das E30 Cabrio noch als 93er Baujahr vertreten.
Der Wert deines Cabrio dürfte um einiges höher sein, als der ermittelte
Händlereinkaufspreis in Höhe von 4.000 Euro !!!

Der Classic - Data - Gutachter wird auch mittels Endoskop die Hohlräume
deines Cabrios untersuchen. Sollte sich wider Erwarten bereits Rost in den
Hohlräumen gebildet haben, so wird er im Rahmen dieser Untersuchung
entdeckt werden.

Als 2. Schritt würde ich dir eine Nachbehandlung der Hohlräume und auch
des Unterbodens empfehlen. Ob ein Lackierbetrieb hier aber der richtige
Ansprechpartner ist, kann ich nicht beurteilen. Gibt es in deiner näheren
Umgebung denn keine "Werkstatt deines Vertrauens" , die du mit diesen
Arbeiten beauftragen kannst??

Von einer Behandlung mit Mike Sanders Fett würde ich Abstand nehmen.
Wie Ralf bereits bemerkt hat gibt es keine Erkenntnisse, welche Wirkung
das Fett auf bereits mit Wachs behandelte Flächen hat. Darum habe ich
mich auch für eine Teroson/Öl Mixtur entschieden.

Sonne Gruß Uwe

Zitieren
#44
Und ganz wichtig: Der Wagen muß bis in die kleinste Ritze trocken sein. Die Hersteller der meisten Konserviermittel behaupten zwar, daß ihre Produkte Feuchtigkeit unterkriechen, vorhandenen Rost stoppen und den Weltfrieden wiederherstellen, da scheint aber auch eine Portion Reklame mitzuschwingen. Deshalb sollte man den Wagen nur dann nachkonservieren lassen, wenn er lange Zeit zum Trocknen hatte (am besten ein paar Wochen in die Garage stellen und nicht benutzen). Und es muß eine Witterung herrschen, die Kondenswasser in den Hohlräumen unmöglich macht. Sonst ist die Behandlung von eher zweifelhafter Wirksamkeit.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#45
Hallo,

heute war ich in der Mittagspause kurz beim "freundlichen" BMW-Fachbetrieb Walkenhorst, der morgen in Gütersloh (ca. 7 Min. von meinem Büro entfernt) ein neues Autohaus eröffnet. Smile

Dort nannte man den Betrag von EUR 150,- bis 200,- für die "Auffrischung" der Hohlraumversiegelung. Ein Endoskop kann man leider nicht bieten...

Daher danke Uwe für den Tipp in Sachen Classic Data - Gutachter.

Weiterhin gibt es in meinem Wohnort Oerlinghausen einen Fachbetrieb, der sich auf Oldtimer-Restaurationen spezialisiert hat. Dort werde ich auch mal nachfragen.

Nach dem langen Aufenthalt im Winterquartier dürfte mein Auto nun sicherlich ausreichend trocken für eine Behandlung sein. Ansonsten heißt es halt bis Juni oder Juli warten.

Viele Grüße

Peter
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
Zitieren
#46
Hallo,

ich hab den Faden interessiert verfolgt, da ich auch mit dem Gedanken
spiele mein Cab "auffrischen" zu lassen.
Am Interessantesten klingt bisher das Produkt Fluid-Film, für das ich mich
wahrscheinlich entscheiden werde.

@E30-Cabrio-NRW :

Habe vor im zuge der demnächst anstehenden HU bei Dekra einen
DEKRA - Oldtimer-Pass ausstellen zu lassen, kannst du mir im wesentlichen
die Unterschiede zum DEKRA Classic-Data-Gutachten nennen?
Mir wurde von anderer Seite nur das Classic-Data-Gutachten empfohlen,
was aber erheblich teurer sein wird.
Wird dieses Gutachten von Versicherungen anerkannt?

Danke schonmal, Gruß Thomas
Zitieren
#47
Hallo Thomas,
da ich von den Institutionen TÜV und Dekra nicht allzuviel halte und auch
nicht zwecks HU aufsuche, ist mir der Dekra Oldtimer Pass leider völlig
unbekannt. Ich könnte mir vorstellen, das er in etwa einer Classic Data
Kurzbewertung entspricht. Diese Bewertung kostet ca. 1/3 eines richtigen
Classic Data Gutachtens.

Bei der Kurzbewertung findet wohl nur eine oberflächliche Betrachtung des
Fahrzeugs statt und es werden keine Fotos vom Fahrzeug gemacht. Beim
Gutachten findet natürlich eine intensive Untersuchung statt und Fotos sind
im Preis auch enthalten. Dieser Spass ist natürlich nicht ganz billig und
man sollte das im Verhältnis zum Wagenwert sehen.

Classic Data Gutachter sind natürlich vereidigte Sachverständige. Daher
dürfen sie solche Gutachten/Bewertungen auch erstellen und diese müssen
auch von den Versicherungen anerkannt werden. Du solltest aber bitte bei
deiner Versicherung nach einer Altersgrenze für den Fall eines Haftpflicht-
oder Kaskoschadens fragen.

Ab wann ein Gutachten/Bewertung, auch bei einer geringen Laufleistung
pro Jahr nicht mehr anerkannt wird, ist mir jetzt nicht bekannt. Ob es bei
den Versicherungen dafür überhaupt eine Regelung gibt, ist eine sehr gute
Frage. Vielleicht weiß jemand hier im Forum ein Antwort darauf.

Sonne Gruß Uwe


Zitieren
#48
Zitat:Da ich von den Institutionen TÜV und Dekra nicht allzuviel halte

Buuuuh! Zwinker

Zitat:Bei der Kurzbewertung findet wohl nur eine oberflächliche Betrachtung des
Fahrzeugs statt und es werden keine Fotos vom Fahrzeug gemacht.

ClassicData- und Olditax-Kurzgutachten (beide so um 90 EUR) beinhalten Fotos.

Zitat:Classic Data Gutachter sind natürlich vereidigte Sachverständige. Daher
dürfen sie solche Gutachten/Bewertungen auch erstellen und diese müssen
auch von den Versicherungen anerkannt werden.

Müssen müssen sie leider nicht. Wenn man so ein Gutachten als Grundlage für eine Kaskoversicherung machen lässt, oder (bei einigen Haftpflichtversicherern ist die Prämie von der Zustandsnote abhängig) um eine günstigere Haftpflicht-Prämie zu bekommen, sollte man unbedingt vorher den Versicherer fragen - nicht jede Versicherung erkennt jeden Gutachter bzw. jede Gutachterorganisation an.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#49
Hallo Uwe,
ich Danke dir schon einmal für die aufschlussreichen Info's.
Zum erwähnten Classic Data Gutachten möchte ich hinzufügen, dass
der Sachverständige extra an den Prüfort anreisen muss, was auch ein Kostenfaktor sein könnte (laut Info meiner Örtlichen DEKRA Prüfstelle).

Über den Oldtimer Pass habe ich bisher auch nur Informationen welche
die DEKRA auf ihrer Website veröffentlicht hat.
Demnach sind nach meinem Verständniss vor allem Youngtimerbesitzer
(oder solche die es werden wollen) angesprochen, ihr Fahrzeug bewerten zu lassen und die Fortschritte der Erhaltungsmaßnahmen in regelmässigen
Abständen Dokumentieren zu lassen.
Auf den ersten Blick ist das für den Besitzer eines Wagens vom Schlage eines E30 325i Cabrio natürlich irgendwo plausibel, da der Wagen weder als Youngtimer noch als Oldtimer eingestuft werden kann, der Erhaltungswert aber die üblichen Bewertungslisten übersteigt, bzw. gar nicht mehr geführt wird.

Andererseits sieht dies nach einer Kundenbindungstrategie aus, man bekommt einen Pass bei jeder HU von der DEKRA!?

Da ich bisher meine Autos auch nicht bei Tüv oder Dekra prüfen liess,
sondern bei GTÜ, wäre ich nach wie vor Dankbar über jede Information Smile

Gruß, ein unschlüssiger Thomas Zwinker
Zitieren
#50
Zitat: Buuuuh! Zwinker
Verwirrt Verwirrt Verwirrt

Hallo Ralf,
mein Classic Data Gutachter ist öffentlich bestellter und vereidigter Sach-
verständiger für KFZ Schäden und Bewertungen, sowie Prüfing. der KÜS.
Die Erstellung von Classic Data Gutachten kann man als sein 3. Standbein
betrachten. Da ich mir vorher bereits einige dieser Gutachter angesehen
habe bin ich davon ausgegangen, das alle Gutachter die für Classic Data
tätig sind logischerweise auch vereidigte Sachverständige sind. Ansonsten
hat das Gutachten im Bedarfsfall doch keinen Wert.

Muß eine Versicherung dieses Gutachten nicht anerkennen, wenn es von
einem vereidigten Sachverständigten erstellt wurde?!?!? Ist es nicht völlig
nebensächlich, nach welchen Bewertungskriterien ( Classic Data o.a.) es
erstellt wurde?? Wie sieht es denn mit einer "Altersgrenze" für Gutachten
auch bei einer geringen jährlichen Fahrleistung aus?? Gibt es zu diesem
Thema eine einheitliche Regelung bei den Versicherungen ??

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#51
Zitat:Zum erwähnten Classic Data Gutachten möchte ich hinzufügen, dass
der Sachverständige extra an den Prüfort anreisen muss, was auch ein Kostenfaktor sein könnte (laut Info meiner Örtlichen DEKRA Prüfstelle).
Hallo Thomas,
auf classic-data.de findest du eine nach PLZ geordnete Landkarte, wo du
dir einige Gutachter in deiner näheren Umgebung heraussuchen kannst.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sollte es schon
sein ! ! ! ! ! Meiner Meinung nach kann man von der Erstellung von Classic
Data Gutachten alleine nicht leben und betreibt es höchstens als 2. oder 3.
Standbein. Also haben die meisten Gutachter wohl auch einen Firmensitz,
wo du sie mit deinem Cabrio aufsuchen kannst.

Ich habe mir vor 5 Jahren ein Wertgutachten für mein Cabrio anfertigen
lassen und mich vorher auch nach dessen Akzeptanz erkundigt. Bitte frage
deine Versicherung, ob sie auch einen Dekra Pass oder eine Classic Data
Kurzbewertung im Falle eines Schadens anerkennen. Was hat dich denn
dazu bewegt, ein Gutachten o.ä. erstellen zu lassen??

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#52
Zitat:
Zitat: Buuuuh! Zwinker
Verwirrt Verwirrt Verwirrt

Unter Rücksichtnahme auf meinen Brötchenerwerb kann ich boshaftes zum Thema TÜV nicht unkommentiert lassen. Ist eine Art Reflex. Fettes Grinsen

Zitat:mein Classic Data Gutachter ist öffentlich bestellter und vereidigter Sach-
verständiger für KFZ Schäden und Bewertungen, sowie Prüfing. der KÜS.
Die Erstellung von Classic Data Gutachten kann man als sein 3. Standbein
betrachten. Da ich mir vorher bereits einige dieser Gutachter angesehen
habe bin ich davon ausgegangen, das alle Gutachter die für Classic Data
tätig sind logischerweise auch vereidigte Sachverständige sind.

Stimmt. Natürlich sind es vereidigte Sachverständige. Bei einem Gutachten kommt es aber immer darauf an, wofür es gemacht ist. Die ClassicData Kurzbewertungen (selbiges gilt für Olditax) sind eigentlich zur Ermittlung des Kasko-Wertes (und damit zur Ermittlung der Jahresprämie) gedacht. Für diesen ursprünglichen Verwendungszweck kommt's auf den Geschmack des Versicherers an, der kann vorgeben, zu welchem Gutachter man fahren muss.

Zweitnutzen ist natürlich, einen Anhaltspunkt für den ungefähren Wert zum Zeitpunkt eines unverschuldeten Unfalles zu haben. Dafür muß das Gutachten allerdings aktuell sein (auch hier hängt's vom Versicherer ab, was der für aktuell genug erachtet). Wichtiger scheint es mir allerdings zu sein, einen direkt nach dem Unfall auf hinzugezogenen Gutachter über den Zustand vor dem Unfall zu unterrichten - dann weiss der schon, was er vom Unfallauto zu halten hat. Fettes Grinsen

Zitat:Muß eine Versicherung dieses Gutachten nicht anerkennen, wenn es von
einem vereidigten Sachverständigten erstellt wurde?!?!?

Nein, wenn es sich um ein Gutachten handelt, das im Auftrag der Versicherung (und auf Rechnung des Fahrzeughalters) erstellt wird, hat die Versicherung das Wahlrecht. Wenn Du nach einem unverschuldeten Unfall Dein Auto begutachtet haben willst, hast Du schließlich auch das Wahlrecht zwischen allen vereidigten Sachverständigen und musst nicht einen von der Versicherung benannten akzeptieren, egal wie viele Eide der schon geschworen hat. Zwinker

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#53
Hallo Ralf,
das die Classic Data und Olditax Kurzbewertungen mehr zur Ermittlung
der Kaskoeinstufung dienen leuchtet mir ein. Mit diesen Dingen habe ich
mich damals nicht so ausgiebig befasst, sondern mich direkt für das Wert-
gutachten entschieden. Dieses Gutachten wurde in meinem Auftrag erteilt
und auf meine Rechnung erstellt.

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist der Ablauf klar. Nach einem
kurzen Amoklauf Zwinker würde ich meinen Classic Data Gutachter mit der
Bewertung des Schadens beauftragen Fettes Grinsen , weil zufälligerweise auch das
in sein Tätigkeitsgebiet fällt.

Was aber mache ich im Falle eines Diebstahls?? Ich kann doch nicht alle
2 Jahre ein Wertgutachten anfertigen lassen.

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#54
Genau dies würde mich Interessieren, was ist der Wert des Wagens
im Diebstahlsfalle, was würde z.B. der Dekra Sachverständige bei einem
unveschuldeten Schaden schätzen, falls vorher ein Classic Pass oder Data Gutachten gemacht wurde?

Sehr Interessant!
Zitieren
#55
Der Wert im Diebstahlsfall oder bei Totalverlust?

Naja, da gibt's wzei Möglichkeiten: Entweder Du hast einen "normalen" Vetrtrag, wie Du ihn auch bei einem Neuwagen abschließt, dann wird es vermutlich haarig.

Oder Du hast Dich bei einem Spezialversicherer für Oldies / Klassiker im weitesten Sinne versichert. Dann wird die Summe bei Vertragsabschluß (in der Regel auf Gutachtenbasis) festgelegt.

Und bei einem unverschuldeten Unfall würde ich mich an den Gutachter wenden, der die ClassicData oder Olditax-Bewertung erstellt hat, der wird sich kaum selbst widersprechen wollen. Fettes Grinsen
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#56
Zitat:Der Wert im Diebstahlsfall oder bei Totalverlust?
Hallo Ralf,
wo genau liegt der Unterschied bei diesen beiden Begriffen?? Mein Cabrio
habe ich zum "Marktwert" versichert. Das dieser Wert natürlich sehr hoch
ist versteht sich von selbst. Zwinker Fettes Grinsen Ich habe mal gehört, das man sein
Fahrzeug auch zum "Wiederbeschaffungswert" versichern kann. Ist dieser
Wert höher als der "Marktwert" und kann es denn überhaupt einen noch
höheren Wert als den "Marktwert" geben??

Mein Baur Cabrio ist ganz normal mittels Haftpflicht und TK versichert. Muß
denn nicht auch hier anhand meiner Angaben über Zustand, Extras und
Laufleistung im Fall eines Diebstahls ein Wagenwert von einem Gutachter
ermittelt werden?? Da die Super Schwacke Liste nach 12 Jahren endet,
können doch die Besitzer ab diesem Zeitraum nicht mit etwas "Kleingeld"
abgespeist werden, oder etwa doch!?!?!

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#57
Hallo Uwe,

wenn ich Dir kurz weiterhelfen dürfte...

"Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.

Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.


--------------------------------------------------------------------------------

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.


--------------------------------------------------------------------------------

Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen. "

Stammt von der ClassicData-Homepage

Gruß

Tobi
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
Zitieren
#58
Hallo Tobi,
danke für deine Ausführungen zu den Begriffen Marktwert und Wieder-
beschaffungswert. Ein vorhandenes Wertgutachten ist zur Ermittlung des
Wiederbeschaffungswerts sicher von Vorteil. Soweit so gut. Wie sieht es
aber bei einem Diebstahl eines gewöhnlichen Alltagsfahrzeugs aus, was
in der Schwacke Liste nicht mehr erfasst wird?? Wie ermittelt denn meine
Versicherung den mir zu ersetztenden Betrag??

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#59
Ich fürchte, daß ein "gewöhnliches Alltagsfahrzeug", das nicht mehr in der Schwacke - Liste steht, eh' wertlos ist, so daß es gar keinen wirklichen Grund zum Streiten gibt Zwinker .
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#60
Hallo Ralf,

Buuuuuh! ! ! ! ! Mit dem gewöhnlichen Alltagsfahrzeug habe ich eigentlich mein Baur Cabrio gemeint. Die Schwacke Liste unterscheidet sowieso nicht
zwischen der 2 türigen Limousine ( nicht Coupe Fettes Grinsen ) und dem Baur Cabrio.
Aber wertlos?? Buuuuuh! ! ! ! ! Zwinker

Sonne Gruß Uwe
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste