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Wie funktionierts???
#1
Hallo zusammen,
dachte, ich frag mal die Experten!!!
Bald darf mein geliebter Baur wieder die Strasse spüren, Sonne Smile Sonne ab 1.April ist es wieder soweit.
Leider ist im Januar die HU und AU fällig gewesen, wie bekomm
ich jetzt den Wagen beim Strassenverkehrsamt zugelassen Verwirrt
Darf ich ab 1. April mit dem Auto auf die Strasse?Denn Versicherungsschutz besteht ja automatisch.
Wer kennt sich aus?

Grüsse aus Köln
von Ändrea
Das Leben ist schön, besonders von April bis Oktober
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#2
Zitat:Hallo zusammen,
dachte, ich frag mal die Experten!!!
Bald darf mein geliebter Baur wieder die Strasse spüren, Sonne Smile Sonne ab 1.April ist es wieder soweit.
Leider ist im Januar die HU und AU fällig gewesen, wie bekomm
ich jetzt den Wagen beim Strassenverkehrsamt zugelassen Verwirrt
Darf ich ab 1. April mit dem Auto auf die Strasse?Denn Versicherungsschutz besteht ja automatisch.
Wer kennt sich aus?

Grüsse aus Köln
von Ändrea

Hast Du ein Saisonkennzeichen? Oder meldest Du tatgsächlich den Wagen über Winter ab und im Frühjahr wieder an?

Eine Sache vorneweg: Egal ob Saisonkennzeichen oder nicht, die TÜV- und AU-Plakette darf nicht auf Januar zurückdatiert werden, viele Prüfer sind da überfordert. Zurückdatiert werden darf nur, wenn der TÜV bei angemeldetem Auto abgelaufen ist oder nicht unverzüglich (d.h. im ersten Monat der Zualssung) nachgeholt wird.

Mit dem Saisonkennzeichen darfst Du ab 1.4. wieder auf die Strasse, um ein Knöllchen zu vermeiden, solltest Du Dir aber bereits vorher einen TÜV-Termin geben lassen. Da Du den abgemeldeten Wagen nicht TÜV-abnehmen lassen darfst, reicht es, rechtzeitig einen Termin vereinbart zu haben.

Wenn Der Wagen tatsächlich abgemeldet ist, und wieder angemeldet werden muss, solltest Du auf jeden Fall beim Straßenverkehrsamt nachfragen, wie zu verfahren ist. Denn da wird jede Strassenverkehrsbehörde ihr eigenes Süppchen kochen. Ich hab' schon alles gehört: Von der Genehmigung, mit entsiegelten Nummernschildern zum TÜV fahren zu dürfen über eine Wiederzulassung trotz fehlendem TÜV bis zur Aufforderung, mit einer roten Nummer zum TÜV zu fahren ...
Ist der Wagen wirklich abgemeldet, besteht übrigens per se kein Versicherungsschutz, wenn die Nummernschilder entsiegelt sind ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Zitat:Ist der Wagen wirklich abgemeldet, besteht übrigens per se kein Versicherungsschutz, wenn die Nummernschilder entsiegelt sind ...

Stimmt so nicht unbedingt. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für den vollen Tag der Wieder-Anmeldung ab 00:00 Uhr, auch wenn der Wagen z.B. erst um 10:00 Uhr bei der Zulassungsstelle angemeldet wird. Die Fahrt zur Zulassungsstelle ist somit auch mit entwerteten Kennzeichen versichert, ebenso wie die Fahrt von der Zulassungsstelle nach Hause direkt nach der Abmeldung.
Allerdings bestehen die Versicherungen in der Regel auf einer telefonischen Vorab-Information, wenn man auf diese Art und Weise mit der Doppelkarte in der Hand und entsiegelten Kennzeichen durch die Gegend gondelt. Da die Zulassungsstellen die Fahrzeuge ja meistens nur mit gültigem TÜV und AU zulassen, ist im Bedarfsfalle (wie in Andreas Beispiel) auch noch die Fahrt zum TÜV davor mitversichert. Aber nur in Absprache mit der Versicherung und nur die Fahrt zum nächstgelegenen TÜV-/DEKRA-Stützpunkt auf der Route zur Zulassungsstelle. Dort werden die entsprechenden Bestätigungen ausgehändigt, anhand derer die Zulassungsstelle dann bei Anmeldung neue Papperl auf die Kennzeichen anbringt.
Alles für den 3er - alles für den Club!
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#4
Das mit der Fahrt zur Zulassungsstelle ist nach meiner Information nur bedingt gültig. Man muß vorher bei Zulassungsstelle und Versicherer nachfragen. Viele Zulassungsstellen stehen auf dem Standpunkt, dass man nur dann mit einem Wagen mit entwerteten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darf, wenn es keine andere Möglichkeit (z.B. zugelassener Zweitwagen) gibt, dorthin zu kommen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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