Zitat:Hallo zusammen,
dachte, ich frag mal die Experten!!!
Bald darf mein geliebter Baur wieder die Strasse spüren, ab 1.April ist es wieder soweit.
Leider ist im Januar die HU und AU fällig gewesen, wie bekomm
ich jetzt den Wagen beim Strassenverkehrsamt zugelassen
Darf ich ab 1. April mit dem Auto auf die Strasse?Denn Versicherungsschutz besteht ja automatisch.
Wer kennt sich aus?
Grüsse aus Köln
von Ändrea
Hast Du ein Saisonkennzeichen? Oder meldest Du tatgsächlich den Wagen über Winter ab und im Frühjahr wieder an?
Eine Sache vorneweg: Egal ob Saisonkennzeichen oder nicht, die TÜV- und AU-Plakette darf nicht auf Januar zurückdatiert werden, viele Prüfer sind da überfordert. Zurückdatiert werden darf nur, wenn der TÜV bei angemeldetem Auto abgelaufen ist oder nicht unverzüglich (d.h. im ersten Monat der Zualssung) nachgeholt wird.
Mit dem Saisonkennzeichen darfst Du ab 1.4. wieder auf die Strasse, um ein Knöllchen zu vermeiden, solltest Du Dir aber bereits vorher einen TÜV-Termin geben lassen. Da Du den abgemeldeten Wagen nicht TÜV-abnehmen lassen darfst, reicht es, rechtzeitig einen Termin vereinbart zu haben.
Wenn Der Wagen tatsächlich abgemeldet ist, und wieder angemeldet werden muss, solltest Du auf jeden Fall beim Straßenverkehrsamt nachfragen, wie zu verfahren ist. Denn da wird jede Strassenverkehrsbehörde ihr eigenes Süppchen kochen. Ich hab' schon alles gehört: Von der Genehmigung, mit entsiegelten Nummernschildern zum TÜV fahren zu dürfen über eine Wiederzulassung trotz fehlendem TÜV bis zur Aufforderung, mit einer roten Nummer zum TÜV zu fahren ...
Ist der Wagen wirklich abgemeldet, besteht übrigens per se kein Versicherungsschutz, wenn die Nummernschilder entsiegelt sind ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)