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Hatten wir hier nicht auch einen Juristen bräuchte einen Rat
#1
Habe gerade Probleme mit dem Vermieter meiner alten Garage .
Soll Miete nachzahlen , obwohl ich der Überzeugung bin , fristgerecht gekündigt zu haben .

Hier einen Auszug aus dem Schreiben……………
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Hallo Herr XXX,

in Ihrem Garagenmietvertrag vom 2.9.2007 ist die Kündigungsfrist wie folgt geregelt:

"Die Kündigung der Garage ist zum letzten eines Monats für den nächstfolgenden möglich."

Demzufolge konnte Ihre Kündigung vom 18.6.2008 nicht zum 30.6.08 sondern zum 31.7.08 erfolgen, wie von Frau XXX bestätigt wurde.

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Ich bin der Ansicht , das ich am letzten Tag im JUNI die Garage für den nächstfolgenden >> für mich ist das dann der Juli<<< kündigen kann .

Der nächstfolgende vom Juli ist doch nicht der August , oder ??????

Wäre für Eure Meinungen dankbar .

Gruß Oli

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#2
Könnte es sein, daß das Zitat verkürzt ist und korrekt heisst: ... "zum Ende eines Monats zum Ende des nächstfolgenden"? Sonst hätte ich auch erhebliche Probleme mit der Interpretation des Vermieters.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Rechtlicher Rat wäre hier unzulässige Rechtsberatung, die teuer werden kann (für den Berater) Zwinker ....aber Hinweise/Meinungen sollten erlaubt sein Zwinker

Hätte beim ersten Lesen der Zeile auch eher die Meinung deines Vermieters geteilt, ...beim zweiten NACHLESEN dürftest du mit deiner Auffassung allrdings nicht schlecht dastehen........Smile

GRuß Stephan Smile
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#4
...eine echt beschissene Formulierung, die man auch wie folgt auslegen kann:

Ende des Mietverhältnisses soll immer der letzte eines Monats sein ("ZUM letzten eines Monats"), nicht der erste, zweite, 15te 30te oder 31te, sondern eben ein Monatsletzter .... dies drückt die Formulierung "Kündigung zum" aus, womit nicht der Zeitpunkt der Möglichkeit des Auspruchs der Kündigung gemeint wird, sondern immer auf den Zeitpunkt abgestellt wird, wann das Vetragsverhältnis durch Kündigung beendet werden soll ...

bei Zugang einer Kündigung löst dies damit das Ende des Mietverhältnisses am letzten des Monats aus, der "nächstfolgend" auf den Monat ist, in dem die Kündigung zugeht ....bei Kündigungszugang im Laufe Juni also Ende 31.07 ...bei Zugang 01.07 dann 31.08 .... etc.

ist aber nur meine eigene Interpretation ohne jegliche Gewähr ...ob das Mietrechtlich überhaupt möglich ist, weis ich nicht ....

Gruß
Martin
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#5
Nein , da ist nichts verkürzt........

"Die Kündigung der Garage ist zum letzten eines Monats für den nächstfolgenden möglich."

Nur dieser Satz steht im Mietvertrag .

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#6
Vielleicht isses schon spät, aber: der Vermieter sagt:

"Demzufolge konnte Ihre Kündigung () zum 31.7.08 erfolgen,"

Du sagst:

Ich bin der Ansicht , das ich am letzten Tag im JUNI die Garage für den nächstfolgenden >> für mich ist das dann der Juli<<< kündigen kann .

WO IST DAS PROBLEM ?

Beide sagen - Ende Juli is schluss. Oder ? Verwirrt
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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#7
sehe ich genau so.
374-388-191-1295-803
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#8
Hm,
alsoich verstehe aus der Reaktion auch ganz deutlich den Vermieterwillen: zum Ende eines Monats kündigen, quasi 1 Monat Frist, und das ist noch fair, schnell haste mal drei Monate...
Gruß Daniel
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#9
Also für mich sollte ende Juni schluss sein .
Ich habe aus dem Vertrag gelesen ,das ich am letzten eines Monats Kündigen kann . Also noch nicht mal 1.Monat Kündigungsfrist .

Hatte der Vermieterin auch schon im Juni die Schlüssel zurückgegeben .

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#10
Zitat:Also noch nicht mal 1.Monat Kündigungsfrist .

sowas gibt es im realen leben nicht.

du kannst nicht am monatsletzten zum vermieter sagen:
heute war der letzte tag, ab morgen gibt es kein geld mehr.

kündigungsfristen sind zum schutz von beiden parteien gedacht.
374-388-191-1295-803
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#11
Für mich liest sich das so, als könnte man im laufenden Monat Juni das Mietverhältnis bis zum 30.06. kündigen, um das Mietverhältnis bis zum 31.07. zu beenden.

Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#12
genau so liest es sich auch in Bad Buchau, ähm ich meine so versteht es sich auch hier Zwinker
Gruß Daniel
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#13
Ich lerne ja gerne noch dazu Fettes Grinsen
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#14
na also.

hier werden sie geholfen. Zwinker
374-388-191-1295-803
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#15
Zitat:"Die Kündigung der Garage ist zum letzten eines Monats für den nächstfolgenden möglich."

Hallo,

ich verstehe dies so, dass ich im Laufenden Monat zum letzten des nächsten Monats kündigen muss. Beispielsweise müsste ich bis zum 30.11.08 die Garage kündigen, um sie ab dem 01.01.09 nicht mehr zu bezahlen zu müssen. Für mich wäre also der 31.12.08 dann der letzte legitime Nutzungstag für den Autoschuppen.

Da ich zur Zeit selbst sehr großen Ärger mit ZENSIERT ZENSIERT Person habe, so kann ich nur sagen, "Recht haben, und Recht bekommen, das sind zwei paar Schuhe" Sauer Sauer Sauer

euer

touringfan
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#16
ums mal unabhängig vom Ausgangsthema so auszudrücken:

Vor Gericht bekommt man nicht sein Recht, sondern meistens eine juristisch einwandfreie Entscheidung ...

Gruß
Martin
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#17
Ging mir viele Jahre so mit meinen angemieteten Garagen, immer wieder neue Ideeen der Vermieter.
Jedesmal das gleiche Lied.....

Geld in die Hand nehmen und "Eigentum" in Form von Garagen / Unterstellplätzen anschaffen, erst dann ist himmlische Ruhe im Busch.
So jedenfalls mal meine Erfahrungen. Zwinker
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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#18
Die Idee hatte ich heute auch mir Garagen/Stellplatz zu kaufen.
Habe ja schon einmal deine gesehen und die ist doch Nobel.
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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#19
... bin mit meinem Vater und meinem Schwager auch schon auf der Suche nach ner Halle .... zusammen sinds bei uns 5 Autos (4 x BMW 1x MB), die nen guten Stellplatz brauchen ... da lohnt es sich langsam ...

Gruß
Martin
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#20
Zitat:meinen angemieteten Garagen
...und ich dachte immer, das ist der Party-Raum. Zwinker
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
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