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Mal eine juristische Fachfrage...
#1
...und zwar hat mein Vater seit heute folgendes Problem:

Am Ostermontag hat er an einen georgischen Mitbürger (mit deutschem Paß) ein Auto verkauft. Und zwar mittels ADAC-Kaufvertrag. In diesem Vertrag wurden alle Details zum Thema Ab- bzw. Ummeldung geregelt (innerhalb 3 Tagen) sowie die entsprechenden Unterlagen an die Versicherung und Zulassungsstelle gefaxt. Soweit so gut, Auto vom Hof, Geld kassiert... Smile

Nun hat besagter georgischer Mitbürger das Auto natürlich NICHT abgemeldet, sondern statt dessen in den letzten Tagen in Berlin (!) einen Unfall verschuldet (mit den alten Kennzeichen). Dieser wurde von der Polizei aufgenommen und der Versicherung gemeldet (natürlich unserer...)

Jetzt ist natürlich die Kacke am Dampfen... Meiner Meinung nach müsste mein Vater aus allem raus sein (wegen dem Vertrag mit Datum u. Uhrzeit der Übergabe). Auf einem "Merkblatt" der Zulassungsstelle steht allerdings genau dieser Fall beschrieben und das Ergebnis, daß man als "alter Halter" dann wohl ein dickes Problem habe... Verwirrt Verwirrt Verwirrt

Hat jemand von Euch schon mal ähnliche Erfahrungen machen müssen oder hat irgendwelche verifizierten Infos zu dem Thema ? Ein Verkehrsanwalt ist übrigens schon eingeschaltet, er war auf den ersten Blick der gleichen Meinung wie ich... Verwirrt

Gruß + Danke fürs lesen (und antworten)

Tobi
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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#2
Ich hatte mal ein ähnliches Problem, allerdings wurde der vom Käufer angerichtete Bagatellschaden letztlich ohne Versicherung abgewickelt. Meine Versicherung hat mir damals folgende Auskunft gegeben:

Meine Versicherung hätte gezahlt, allerdings erfolgt ohne Rückstufung in meinem Schadenfreiheitsrabatt. Die Rückstufung ereilt dann den Käufer, wenn er den Wagen auf sich ummeldet.

Das Problem ist vermutlich ein anderes: So lange der Wagen nicht umgemeldet ist, muss Dein Vater weiterhin brav Steuer und Versicherung bezahlen - denn er ist nach wie vor eingetragener Halter des Wagens...

Viel Spass mit dem Anwalt, der wird sich jetzt wohl eine goldene Nase verdienen. Hoffentlich hat Dein Vater eine gute Rechtsschutzversicherung. Ich halte es jedenfalls für arg fahrlässig, jemandem, den man gar nicht kennt, allen Warnungen zum Trotz ein zugelassenes Auto in die Hand zu drücken.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Hi Tobi,

habe genau wegen diesem Text der Zulassungsstelle meinen grünen BMW abgemeldet verkauft. Sicher ist sicher.

Soweit ich weiss hast Du im Vertrag stehen, daß der Käufer Dich von allen Schäden (auch Hochstufung des Versicherungsvertrages) freistellt und dafür gerade steht. Du musst dies (soweit ich weiss) jedoch zivilrechtlich bei ihm einklagen. Und wenn er mittlerweile wieder im Ausland ist - ?! den Rest kannst Du Dir denken.

Da ich jedoch kein Jurist bin - kann ich Dir das nicht 100%ig sagen.
Grüße - Manfred
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