22.01.2009, 20:07
Zitat:Wenn ein Privatmann seinen wenige Monate alten Gebrauchten wieder verkaufen möchte, ist dieser nicht Förderungswürdig...!
Weil er auf Privat + nicht auf Händler oder Werk zugelassen war.
Deutsche Logik.
Gruß, Pit
Haben wir (Family + meine Wenigkeit) da was falsch verstanden oder ist auch der Händler bei dem wir am Montag waren falsch informiert?
Wie schon geschrieben werden wir den R19 gegen die 2500 Euros "tauschen" und bekamen dafür einen Megane 4 Türer vom Händler angeboten. Dieser war ein Jahreswagen der allerdings nicht vom Händler oder Renault Deutschland zugelassen war, sondern von Privat. Soweit ich weiß gilt die Abwrackregelung doch für alle max. 12 Monate alten Fahrzeuge. Einzige Vorraussetzung ist Schadstoffklasse Euro4 oder noch "sauberer".
Gut, genau genommen kann es uns jetzt egal sein, geben zusätzlich einen 2005er Renault Megane Scenic dCi als Anzahlung mit weg und haben jetzt das ab morgen offiziell erhältliche Megane Coupe bestellt.
Da wir das Thema auch unter Arbeitskollegen besprochen haben, waren sich alle einig, dass das Fahrzeug nicht vom Händler zugelassen sein muss sondern nur die von mir oben beschriebenen Kriterien erfüllen muß. Deshalb auch meine Aussage, dass diese Fahrzeuge keinem Hersteller und auch keiner Niederlassung etwas nutzen, lediglich die Gewinnspanne zwischen Händler - EK und VK.
Gruß
Der Willy
325i NFL 4TL mit M20B28
320iC NFL
318iA VFL 4TL
VERKAUFT 2023 324tdA Touring
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Peugeot 306 Break
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Iveco Daily III
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