26.01.2009, 21:58
Zitat:Zitat:Nein, so bin ich dann auch nicht. Ein Wort muss was Wert sein.
Natürlich kommt es drauf an, wem man das gibt. Bei mehr oder weniger Bekannten (z.B. Leuten aus dem Club) kann man da schon zu seinem Wort stehen. Ein wildfremder hat da eben Pech gehabt (mein Cousin hat dieses Reservierungsspielchen frisch mitgemacht).
Gruß,
el_horst
Naja, zwischen einem Reservierungswunsch und einer Kaufzusage per WORT ist rechtlich ein galaktischer Unterschied. Viele sind sich dessen offensichtlich nicht bewusst, das auch eine mündliche Kaufzusage absolut rechtsverbindlich ist und zur Abnahme verpflichtet. Es herrscht die meinung for, man habe ja generell 14 Tage Rücktrittsrecht.
Egal!
Es kommt in meinen Augen nicht darauf an, WEM man sein Wort gibt, sondern DAS man es gibt.
Egal, ob wildfremd oder aus dem Forum. Wo zieht man denn da im Zweifel die Grenze?
(Im übrigen: der schwarze eta war das ERSTE(!!) Auto, welches nach einem gegebenen WORT auch tatsächlich von einem Forenmitglied dann auch genommen wurde. Im dritten Anlauf, wohlgemerkt!!!)
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)