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erstes Opfer der neuen Abwrackaktion der Bundesregierung
#92
Zitat:Naja, zwischen einem Reservierungswunsch und einer Kaufzusage per WORT ist rechtlich ein galaktischer Unterschied. Viele sind sich dessen offensichtlich nicht bewusst, das auch eine mündliche Kaufzusage absolut rechtsverbindlich ist und zur Abnahme verpflichtet. Es herrscht die meinung for, man habe ja generell 14 Tage Rücktrittsrecht.

Ich hab aber nie von einem mündlichen Kaufvertrag gesprochen. Überrascht

Ungeachtet dessen hast Du natürlich recht, was die Wirksamkeit von mündlich geschlossenen Kaufverträgen und das Rücktrittsrecht anbelangt.

Gruß,

el_horst
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Nachrichten in diesem Thema
RE: erstes Opfer der neuen Abwrackaktion der Bundesregierung - von el_horst - 26.01.2009, 22:20



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