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H-Kennzeichen bei Peterscabrio!!!????
#1
Hallo Zusammen!

Habe glaub ich ein kleines Problem.
Dekra,Tüv ec. sagen mir das ich mein geliebtes Auto nicht als h fahren kann.Soweit ich informiert bin ändern sich wohl die kritärien 2011.dies erzählte mir ein sachverständigter aus HB.
mein problem ist das das fahrzeug am 26.11.1980 die erstzulassung bekommen hat.der umbau der firma peters erfolgte zwischen 1983 - 1993.dies könnte ich sogar schriftlich dalegen bei der abnahme wenn es soweit ist.im fahrzeugschein ist eingetragen das der tüv hannover den umbau am 11.01.1991 abgenommen hat.kann mir evtl jemand weiter helfen der ähnliche probleme hatte oder demnächst auch haben wird.???
habe an meinem auto noch einige veränderungen vor die bei dem thema kein problem darstellen.bloß bevor ich damit anfange wollte ich auf nummer sicher gehen und erst das mit dem vollumbau klären.

was mir auch sehr merkwürdig vorkam ist das mir niemand der zuständigen genau sagen konnte wie das mit dem h kennzeichen genau ist.ob das speziell für dieses fahrzeug nun gilt oder baureihenabhängig ist(10 jahre nach erstzulassung des fahrzeuges oder der baureihe)????

mfg und vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit genauer aus als die guten Leute die damit ihr geld verdienen.
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#2
Dieser Fall ist einfach:

Für diesen Wagen gibt es nach Deiner Schilderung kein H-Kennzeichen. Jedenfalls nicht, wenn es mit rechten Dingen zugeht. Der Peters-Umbau wäre H-Kennzeichen-konform, wenn er spätestens am 26.11.1990 durchgeführt worden wäre. Der Eintrag in Deinem Fahrzeugbrief spricht eindeutig dagegen.

Das einzige, was Dich noch retten könnte: Wenn der Umbau -belegbar durch eine Rechnung- spätestens am 26.11.1990 stattgefunden hätte und lediglich mit Verspätung eingetragen worden wäre.

Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Was soll sich den ab 2011 am H Kennzeichen ändern? Verwirrt Verwirrt
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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#4
angeblich laut gutachter aus bremen soll es so sein das änderungen mindestens 20 jahre zurück liegen müssen.und der wagen muss 30 jahre alt sein.keine ahnung ob das dann wirklich so ist 2011.

zum wagen.:die eintragung ist von januar 1991.ist doch eigendlich klar das der umbau länger zurück liegt.aber ich denke das die da wohl auch wenn ich etwas schriftlich habe kein auge zudrücken???!!!
steuerlich wäre das echt klasse gewesen...
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#5
Hallo miteinander,
daß technische Veränderungen am Fahrzteug binnen 10 Jahren nach Erstzulassung sein mussten, ist schon seit langem so. Gesetzliche Änderungen hinsichtlich des H-Kennzeichens sind derzeit nicht in Vorbereitung. Derart vorausschauend, dass man sich heute bereits mit Änderungen des Jahres 2011 beschäftigen würde, funktioniert unsere Politik schon lange nicht mehr ... Zwinker
Grüße
Ralf
P.S.: Ja, die Nachweispflicht liegt beim Halter. Der Prüfer hat allerdings einen gewissen Ermessensspielraum. Und es gibt viele Prüfer. Schau' doch mal im Brief nach, ob der Wagen eventuell zum Zeitpunkt des Umbaus abgemeldet war und der Eintrag bei Wiederzulassung erfolgte. Mit so einer Konstellation müsste man jeden Prüfer überredet bekommen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#6
Nicht überredet, sondern überzeugt ... Zwinker
Alles für den 3er - alles für den Club!
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