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Abwrackprämie: "Verschrottetes" Auto wieder zugelassen!
#1
Und es geht DOCH...

Lasst uns einen "zertifizierten Verwertungsbetrieb" gründen... Achtung, Ironie Achtung, Ironie Achtung, Ironie

http://tinyurl.com/crhyzp

"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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#2
Hallo,
damit wären wir ein ganz heißer Anwärter auf den www.deutscher-gruenderpreis.de 2009.

Sonne Gruß Uwe Achtung, Ironie Achtung, Ironie
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#3
Zitat:Und es geht DOCH...

Nach diesem Bericht wird es vielleicht schwerer

Zitat:Lasst uns einen "zertifizierten Verwertungsbetrieb" gründen...

Platz genug hast Du ja! Achtung, Ironie Und danach aussehen tut es ja auch schon... Achtung, Ironie
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#4
Hallo !!! Wenn ich ein Auto zum verschrotten abmelde wird doch eine Ecke am Brief abgeschniten und der Schein eingezogen oder net??? mfg Bruno
Alles wird gut !!!
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#5
Zitat:Hallo !!! Wenn ich ein Auto zum verschrotten abmelde wird doch eine Ecke am Brief abgeschniten und der Schein eingezogen oder net??? mfg Bruno

Seit Änderung der Zulassungsverordnung gibt es nur noch die Unterscheidung angemeldet oder stillgelegt. Die früher mögliche vorübergehende oder endgültige Stillegung gibt es nicht mehr. Bei der Stillegung wird der Fahrzeugschein, jetzt Zulassungabescheinigung Teil I, nicht mehr eingezogen. Und den KFZ Brief, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II, bekommst man auch ohne jeden Eintrag zurück.

Die Zulassungsbehörde selbst interessiert also rein gar nicht, was mit dem Fahrzeug geschieht. Es sei denn, man führt das Fahrzeug im angemeldeten Zustand ins nichteuropäische Ausland aus.

Solange die Daten des Fahrzeugs beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) noch verfügbar sind, wäre es sogar möglich den Verlust der Papiere eidesstattlich zu versichern und sich neue Papiere ausstellen zu lassen.

Offen ist die Frage, ob das BAFA, welches die Abwrackprämie auszahlt, die Daten an das KBA weitergibt und dort einen Abgleich stattfindet. Nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen muß der Antragsteller jedenfalls nur einem Datenaustausch vom KBA in Richtung BAFA zustimmen. Umgekehrt nicht !
Also kann es sein, dass das KBA keine Daten zur Verschrottung erhält und nur Kenntnis von einer Stillegung von der Zulassunsgbehörde erlangt.

Viele Grüße

Martin
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#6
Hallo zusammen,
das beweist einmal mehr, dass Gesetze und ähnliche hoheitliche Regelungen in Deutschland mittlerweile schlechter gemacht sind als die Speisekarte in der Gyrosschmiede von nebenan.

Und auf die Effizienz unserer Verwaltung hat früher die halbe Welt neidisch geschielt ... lang ist´s her.

Na ja, der Spuk dürfte schnell vorbei und die 1,5 Milliarden noch schneller verbraten sein.

Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot


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#7
Wobei die Reise um den halben Globus, den der Wagen ja hinter sich hat, sicher auch die 2500 gekostet hat.

Heim ins Reich Fettes Grinsen Achtung, Ironie
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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