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Probleme mit der amerikanischen Botschaft
#1
Hallo liebe Clubkameraden und -räder...

...ich bräuchte mal einen kleinen freundlichen und eventuell sogar juristisch fundierten Rat, da dieses Problem jedem mal passieren kann:

Ende 2008 brachte ich unseren Chrysler Voyager zu Wartungsarbeiten (Automatikgetriebeölwechsel) zur amerikanischen Botschaft (Chrysler Händler ((CD))) nach Gütersloh.
Nach der Wartung verlor das Getrieb tropfenweise Öl. Der CD bekam den Auftrag, dieses Nachtzubessern. Mit dem Hinweis des US-Chefs: Das Öl tropft zwischen Getriebe und Motor -- kostenintensive Rep. -- kann also immer mal ein Tropfen drunterstehen --- wir haben die Schrauben der Wanne nachgezogen --- konnte ich den Wagen wieder abholen. Leider tropfte er kurze Zeit spät wieder. Er verlor sogar soviel ATF Öl, dass ich eine riesige Lache in der Garage stehen hatte.
Natürlich hatte ich bereits beim ersten Ölverlust in meiner markenoffenen und höcht vertrauensvoll arbeitenden Kfz-Werkstatt nach dem Rechten gesehen. Das Öl trat einwandfrei an der Ölwannendichtung aus. Diese war bei der Wartung dick aus der Tube aufgetragen. Nach der Nachbesserungsarbeit war die Wanne neu eingedichtet worden. Drei Schrauben waren getauscht und nicht original.

Um den Makel abzustellen, suchte ich meine Werkstatt auf. Gerade weil sie nach dem großen Ölverlust in unmittelbarer Heimatnähe liegt. Ich hätte auch eine Arbeitsstunde und Material selbst übernommen, nur um Ruhe zu haben.
Leider stellte man hier fest, dass die Gewinde im Getriebegehäuse an den neuen Schrauben und die Ölwanne in der Dichtfläche durch den Einsatz eines Hebels beschädigt waren.

Der CD konnte das nicht glauben, bestellte aber erstmal eine neue Ölwanne, die er mir noch im Zweifen kostenlos überließ.
Die Rep in meiner Fachwerkstatt hat mich 300 Euronen gekostet. Der CD will nix übernehmen, weil sein Mitarbeiter alles richtig gemacht hatte. Außerdem habe er ja schon die Ölwanne bezahlt (aber die war doch gar nicht kaputt???). Die Ölwanne sah er sich an. Ist doch alles in Ordnung. Die Dichtpaste schafft das schon. Ich wurde auch zuvor telefonisch sehr barsch abgewürgt.
Chrysler Deutschland hat sich den Händler zur Brust genommen -- konnte mir aber nur seelisch und nicht finanziell helfen. Gleich will ich mal die KFZ Innung anmailen. Sie fungiert auch als Schiedsstelle, wobei die für die Mitgliederwerkstätten bindende Urteile ausgibt.

Bin ich zu kleinlich oder seht ihr es ebenfalls so, dass die Rep-Kosten nicht mir zur Last fallen?

Schönen Sonntag

Michael
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#2
Nö. Klingt schon ganz gut dein Vorgehen - geh mal an die Innung und schau, was die dir sagen...
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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#3
Moin Tobi

Habe es gerade abgeschickt. Mal sehen, was passiert.
Habe bestimmt bald 'ne Klage wegen Geschäftsschädigung am Hals....Herrje!

Bei meinem Glück ist der Chrysler Dealer nicht mal Mitglied in der Innung, weil er weiß, dass es bei seiner Arbeit eng wird...
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#4
Hi Michel, wenn die CD-Werkstatt die weitere Nachbesserung abgelehnt hat und trotzdem nach wie vor ein Mangel festzustellen war, dann bist du nun eigentlich schon auf dem richtigen Weg, die Rep-Kosten, die nun zur Beseitigung des Fehlers geführt haben, einzufordern.

Letztendlich dürfte es jedoch so sein, dass Du in der Beweispflicht bist, dahingehend zu belegen, dass der Mangel durch die Wartung entstanden und auch durch die erste Nachbesserung nicht behoben wurde. Ist die KFZ-Werkstatt deines Vertrauens denn in der Innung? Entsprechende Erklärung dieser über den nicht behobenen Mangel kann im Streifall da sehr behilflich seinZwinker
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#5
Neues von der Front....Haare zu Berge

Die Kfz Innung hat auf meine Mail nach einer Woche und einer Nachfrage von mir geantwortet. Das las sich sinngemäß so:
Das fällt unter unsere Zuständigkeit -- jau, um sowas kümmern wir uns -- das muß uns schriftlich mitgeteilt werden (was zum Teufel ist denn so eine E-Mail eigentlich??) -- es darf nicht länger als 14 Tage her sein.

Da bin ich doch vom Glauben abgefallen und habe erstmal die drei Seiten auf dem Postweg versandt. Wieder eine Woche später erhielt ich die Antwort: Ist ja schon länger als 14 Tage her. Wiedersehen.*kopf-vor-die-Wand-hau*

Da frage ich mich doch: Was soll ich mit so einem Kfz-Meister-Club bloß anstellen?? Mir ist auch noch kein Grund eingefallen, der nach 14 Tagen an meinem Sachverhalt etwas ändert. Ganz im Gegenteil: Jetzt weiß ich, warum der Chrysler Dealer so lange auf eine Antwort hat warten lassen. Er war ja mit der Klüngelei auf der sicheren Seite.
Also was lernen wir daraus: nicht wie in der Kindheit gelernt nett und freundlich das Problem besprechen -- sofort die dicksten Geschütze auffahren.
Jetzt versuche ich es nocheinmal heimlich bei der Verbraucherzentrale.

Dann ist für mich der Spaß bald vorbei.

Kommt gut über den Winter

Michael
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#6
(11.11.2009, 14:03)Lau-Michel schrieb: das muß uns schriftlich mitgeteilt werden (was zum Teufel ist denn so eine E-Mail eigentlich??) -- es darf nicht länger als 14 Tage her sein.

Eine E-Mail ist elektronisch, nicht schriftlich. Aber: In aller Regel gilt eine Frist als gewahrt, wenn man sich per E-Mail oder Fax fristgerecht zum Sachverhalt äußert und das Originaldokument unverzüglich per Sackpost hinterherschickt...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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