09.01.2010, 13:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2010, 13:28 von Original Teil.)
Das ist genau der Punkt: Recht haben und Recht bekommen driften leider oft auseinander. Die Praxis zeigt, dass Richter stets einen Vergleich anstreben, um kein Urteil fertigen zu müssen (ehrliche Richter geben das hinter vorgehaltener Hand zu). Und der Verkäufer - ein BMW-Freak der selbst gutgläubig gekauft hat - ist extrem uneinsichtig. Dann bekommt man ein paar lausige Euros, zahlt seinen Anwalt selbst und hat außer Ärger nicht wirklich etwas erreicht.
Normalerweise bin ich in einem solchen Fall schon streitbar, aber nachdem ich das Cabrio für den trotz höherer Laufleistung guten Zustand günstig bekommen habe, werde ich es der Nachwelt original erhalten (kein pimp-my-E30 show-car oder so etwas ) und selbst daran erfreuen. Derzeit könnte ich durch den Verkauf in Teilen wohl sogar mehr als den Kaufpreis realisieren, was aber keinesfalls in Frage kommt .
Ich weiß, das ist nicht die reine Vernunft, aber sonst gäbe es ja noch weniger Leute, die solche Autos original erhalten...
Normalerweise bin ich in einem solchen Fall schon streitbar, aber nachdem ich das Cabrio für den trotz höherer Laufleistung guten Zustand günstig bekommen habe, werde ich es der Nachwelt original erhalten (kein pimp-my-E30 show-car oder so etwas ) und selbst daran erfreuen. Derzeit könnte ich durch den Verkauf in Teilen wohl sogar mehr als den Kaufpreis realisieren, was aber keinesfalls in Frage kommt .
Ich weiß, das ist nicht die reine Vernunft, aber sonst gäbe es ja noch weniger Leute, die solche Autos original erhalten...
Mir geht es besser als König Ludwig, denn er hatte das Märchenschloß Neuschwanstein, aber die Freude am Fahren eines BMW durfte er nie erleben...