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Ärger mit Versicherung des Unfallgegners
#1
Hallo,

am 27.11 ist mir ein Autofahrer in meinen Touring reingebrettert. Dabei wurde die Beifahrertüre eingedrückt. Totalschaden. Das Gutachten belegt ein Wiederbeschaffungswert von 1450,00 Euro.

Das Fahrzeug ist in gtuem Zustand und hat lediglich 125000km. Vorschäden waren nun laut Versicherung angeblich im Jahre 2007 ein Totalschaden mit damaligen Wiederbeschaffungswert von 1900,00 Euro und einem Restwert von 50 Euro.
Davon steht im Kaufvertrag nichts. Lediglich hinten wurde mal das Seitenteil lackiert, aber nix gespachtelt.

Die Versicherung will nun die 1172,00 netto nicht an mich auszahlen. Sie weigern sich und ermitteln weiter.

Das Auto hatte damals beim Kauf 92.000 km und es ist eine Gasanlage verbaut und ich investierte ein paar hunderter in Technik und TÜV direkt nach dem Kauf.

Wenn die Pappenheimer mir einen vergleichabren Touring zu dem Preis bieten, werde ich ihn gleich kaufen. Das ist doch ein Witz.

Wie sollte ich weiter vorgehen ? Rechtsanwalt ?

Fettes Grinsen
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
BMW E21 323i ´80 Polaris met. 
BMW E21 316 ´76 Golfgelb Uni
Tesla Model Y LR ´23
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#2
Wenn Du noch Rechtsschutzverischert bist, dann geh zum Rechtsanwalt.
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#3
Seit ein paar Monaten habe ich Rechtsschutz :-) Der Schaden von damals hatte vermutlich mit dem gewechselten Frontblech etwas zu tun, aber der Rahmen hat noch alle original Schweissnähte, also ist das wohl damals schon falsch abgerechnet worden. Nur kann ich da nichts dafür....
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